Bi Greven Fmo
Informationen zum Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück

Zwischenbericht zur Startbahnverlängerung am FMO

Ein umfassender Zwischenbericht zur juristischen und wirtschaftlichen Entwicklung rund um die geplante Startbahnverlängerung am FMO.

Zwischenbericht anlässlich der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (BVF) am 22.03.2014.

Seit fast 20 Jahren will die den Flughafen Münster/Osnabrück betreibende GmbH (im Folgenden: FMO-GmbH) die Startbahn am FMO von 2.170 m auf eine für Interkontflüge geeignete Länge von zunächst geplanten 3.600 m und später geplanten 3.000 m erweitern. Der Planfeststellungsbeschluss des Landesverkehrsministeriums NRW aus Dezember 2004, mit dem eine Verlängerung der Startbahn auf 3.600 m genehmigt worden ist, ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster mit Urteil vom 31.05.2011 (Aktenzeichen 20 D 80/05.AK) für rechtswidrig erklärt worden.

Gesellschafter der FMO-GmbH

  • Stadt Münster 35,2 %
  • Kreis Steinfurt 30,4 %
  • Stadt Osnabrück 17,3 %
  • Stadt Greven 5,9 %
  • Landkreis Osnabrück 5,1 %
  • Weitere Kreise im Münsterland und andere Träger öffentlicher Belange

Lage des FMO

Die einzige Start- und Landebahn weist eine Ausrichtung von 07/25 (West/Ost) auf und hat eine Länge von 2.170 m. Vom Fluglärm betroffen sind im Westen die Bürger der Stadt Greven sowie Kommunen wie Nordwalde, Altenberge und Teile der Stadt Münster. Im Osten sind die Gemeinde Ladbergen sowie Lienen und Lengerich betroffen.

Entwicklung der Passagierzahlen am FMO

  • 1980: ca. 110.000
  • 1985: ca. 135.000
  • 1990: ca. 300.000
  • 1995: ca. 950.000
  • 2000: ca. 1.750.000
  • 2005: ca. 1.541.000
  • 2010: ca. 1.332.000
  • 2013: ca. 850.000

Angeflogen werden bisher Kurz- und Mittelstreckenziele bis nach Nordafrika und zu den Kanarischen Inseln.

Luftfrachtaufkommen

  • 1989: ca. 2.400 t
  • 1995: ca. 12.000 t
  • 2000: ca. 14.000 t
  • 2005: ca. 64 t
  • 2010: ca. 131 t
  • 2013: ca. 75 t

Terminal und Stellplätze

Im Mai 2001 wurde das Terminalgebäude in Betrieb genommen. Die Abfertigungskapazität beträgt theoretisch ca. 5 Mio. Passagiere. Der FMO verfügt auf dem Vorfeld über 12 genehmigte Stellplätze.

Planfeststellungsbeschluss und Prognosen

Am 28.12.2004 erließ das Landesverkehrsministerium NRW den Planfeststellungsbeschluss für eine Startbahnverlängerung von 2.170 Meter auf 3.600 Meter. Zur Legitimation reichte die FMO-GmbH gutachterliche Bedarfsanalysen ein.

Prognose im Vergleich zur Realität

Die Prognosen haben sich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung als unzutreffend erwiesen. Die im Jahr 1996 für 2010 prognostizierte Zahl von 3,3 Mio. Passagieren im Kurz- und Mittelstreckenverkehr wurde mit tatsächlich ca. 1,3 Mio. Passagieren weit unterschritten. Bis 2013 sank diese Zahl weiter auf etwa 850.000.

Gerichtsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss

Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 28.12.2004 wurden Klagen erhoben. Neben der Klage von Anwohnern erhob der Landesverband NRW des Naturschutzbundes (NABU) eine Verbandsklage.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hob mit Urteil vom 09.07.2009 eine vorherige Abweisung des OVG Münster auf und verwies den Rechtsstreit zurück. Im Kern ging es um die Frage, ob die geplante Startbahnverlängerung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des europarechtlich geschützten FFH-Gebiets am Eltingmühlenbach führt und ob dafür zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen.

Nach der Zurückverweisung erklärte das OVG Münster im Urteil vom 31.05.2011 (Aktenzeichen 20 D 80/05.AK) den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 für rechtswidrig. Das Gericht stellte fest, dass für einen Interkontinentalverkehr am FMO kein ausreichender Bedarf besteht und somit die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für eine Beeinträchtigung des FFH-Gebiets fehlen.

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