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Informationen zum Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück

Rechtliche Position

Eine Übersicht über rechtliche Bedenken, Klagen und Gutachten im Zusammenhang mit den Ausbauplänen des Flughafens Münster/Osnabrück.

Rechtliche Positionen zum Flughafenausbau Münster Osnabrück

Inhalt

  • Aktualisierung des Kurzberichtes zum Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) aus dem Jahr 2003 (Greven 2005)
  • Sommer, Karsten (Rechtsanwalt): Warum der Flughafen Münster/Osnabrück nicht weiter ausgebaut werden darf (Berlin 2003)
  • Kurzbericht zum Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) (Greven 2003)

Aktualisierung des Kurzberichtes zum Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) aus dem Jahr 2003

Bei den Informationen aus dem Kurzbericht aus September 2003 sind praktisch keine Änderungen eingetreten. Auch die Passagierzahlen am FMO sind seit 2002 nicht angestiegen. Der FMO stagniert zur Zeit.

Die fortgeschriebenen Zahlen zur Entwicklung der Nachtflugbewegungen am FMO (in Klammern die Zahlen in den 6 verkehrsreichsten Monaten) lauten:

  • 1989: 757
  • 1990: 929
  • 1997: 2.616 (1.607)
  • 1999: 3.907 (2.479)
  • 2000: 4.635 (3.097)
  • 2001: 4.581 (2.948)
  • 2002: 4.105 (2.696)
  • 2003: 4.060 (2.486)
  • 2004: 4.046 (2.687)

Hinsichtlich des im Kurzbericht von September 2003 aufgeführten Antrages des Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Karsten Sommer an das Verkehrsministerium NRW (Luftverkehrsbehörde) vom 16.05.2003: Das Verkehrsministerium sollte mit diesem offiziellen Antrag dazu gebracht werden, wegen des bereits vorhandenen Nachtfluglärms zumindest eine ermessensfehlerfreie Entscheidung zu treffen. Diese muss den Interessen der Betroffenen an einem ungestörten Schlaf gerecht werden.

Nachdem das Verkehrsministerium über diesen Antrag nach über 5 Monaten nicht entschieden hatte, wurde Ende Oktober 2003 eine Untätigkeitsklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereicht. Rechtsanwalt Karsten Sommer hat sie im Namen von drei Klägern eingereicht, die stellvertretend für die vom Nachtfluglärm des FMO betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Greven klagen. Diese wohnen in verschiedenen Entfernungen zum FMO.

Das Landesverkehrsministerium hat sich zunächst nicht gerührt. Weder wurde eine Klageerwiderung eingereicht noch ein Nachtflugverbot ausgesprochen. Rechtsanwalt K. Sommer hat daraufhin im Juni 2004 für einen der Kläger einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim OVG Münster gestellt. Ziel war es, dass das OVG Münster wegen der langen Untätigkeit des Verkehrsministeriums selbst eine vorläufige Entscheidung treffen sollte.

Der Antrag ging dahin, dass das OVG Münster im Wege der einstweiligen Anordnung Starts und Landungen auf dem FMO in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ab Beginn des Winterflugplanes 2004/2005 und hilfsweise ab Beginn des Sommerflugplanes 2005 untersagen sollte.

Erst nach diesem Eilantrag hat das Verkehrsministerium mit einem Gegenantrag reagiert. Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 07.09.2004 den Eilantrag auf ein vorläufiges Nachtflugverbot abgelehnt. Es meint, der Antragsteller habe keinen Anspruch auf vorläufigen Schutz vor dem Nachtflugverkehr. Ein Anspruch auf aktiven Lärmschutz bestehe nicht, weil der streitige Nachtflugbetrieb mit der Genehmigung vom 13.10.1988 genehmigt worden sei. Zudem vertrat das Gericht die Auffassung, dass sich der Kläger durch nachts geschlossene Fenster ausreichend vor Fluglärm schützen könne.

In einem 100-seitigen Schriftsatz mit über 150 Anlagen wurde dem OVG Münster dargelegt, dass sich die Betroffenen rund um den FMO stets mit aller Deutlichkeit gegen den immer stärker werdenden Nachtfluglärm am FMO gewehrt haben.

Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen hat am 28.12.2004 den Planfeststellungsbeschluss zur beantragten Startbahnverlängerung auf 3.600 m erlassen. Nachdem dieser im Juni 2005 ausgelegt worden ist, haben wiederum drei Bürger Grevens beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen das Verkehrsministerium NRW Klage eingereicht. Gleichzeitig wurde beim OVG Münster ein Antrag auf Anordnung der Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt. Ziel ist es, die Verlängerung der Startbahn auf 3.600 m zu verhindern oder den größtmöglichen Schutz vor Fluglärm zu erreichen.

Weiterhin haben drei betroffene Bürger in Ladbergen Klagen wegen des Planfeststellungsbeschlusses erhoben. Zudem hat der Naturschutzbund (NABU) Deutschland, Landesverband NRW, wegen der Schäden für das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt. Mehrere betroffene Landwirte haben ebenfalls Klagen und Eilanträge eingereicht.

Die Planungen zum interkommunalen Gewerbepark am FMO und zum direkten Autobahnanschluss wurden von den daran beteiligten Gebietskörperschaften (Kreis Steinfurt, Stadt Münster und Stadt Greven) zusammen mit der Bezirksregierung in Münster vorangetrieben.

Sommer, Karsten (Rechtsanwalt) Berlin 2003: Warum der Flughafen Münster/Osnabrück nicht weiter ausgebaut werden darf

Stellungnahme von Rechtsanwalt Karsten Sommer zur beantragten Vorfelderweiterung (Erhöhung der Flugzeugstellplätze am FMO von 12 auf 31) in der Grevener Zeitung vom 15.11.2003:

Für die Abwicklung einer großen Zahl von Interkontinentalflügen und die Einrichtung von über 30 Abstellpositionen für Flugzeuge fehlt der Bedarf. Trotz intensiver Bemühungen einiger Flughäfen konzentriert sich der Interkontinentalflugverkehr auf wenige Drehkreuze in Deutschland (Frankfurt, München, Düsseldorf). Der Verkehr auf der langen Mittelstrecke wird auch auf anderen Flughäfen mit kleineren Flugzeugen und mit Zwischenlandungen abgewickelt und führt nicht zu einem Bedarf, der nicht auch schon mit den bestehenden Anlagen abzuwickeln wäre. Die Prognosen der FMO GmbH sind vor diesem Hintergrund reine theoretische Betrachtungen ohne praktischen Bezug.

Im Jahre 1996 wurden von der FMO GmbH für das Jahr 2003 im Kurz- und Mittelstreckenverkehr ca. 2,3 Mio. Fluggäste prognostiziert. Dies bildete die Grundlage für frühere Planungen.

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