Steuern für innerdeutsche Flüge
Vorschlag zur Aufhebung der Befreiung des Flugverkehrs von Mineralöl- und Ökosteuer für mehr Gleichbehandlung und Umweltschutz.
In einer Zeit, in der Autofahrer, Spediteure, Busunternehmen unter hohen Kraftstoffpreisen leiden und sogar umweltfreundliche Busse und Bahnen Ökosteuer zahlen müssen, fällt eine Subvention besonders auf: die Befreiung des Flugverkehrs von Kerosin von Mineralöl- und Ökosteuer.
Die Bürgerinitiative gegen den Ausbau des FMO nahm dies zum Anlass, dem Bundesfinanzminister in einem Brief die steuerliche Gleichstellung des innerdeutschen Flugverkehrs mit dem Kraftfahrzeugverkehr vorzuschlagen.
Hajo Leuschner, erster Vorsitzender der BI: „Es geht hier um einen Betrag von weit über einer halben Milliarde DM. Auto- und Bahnfahrer werden voll zur Kasse gebeten, der Flugverkehr genießt dagegen Steuerfreiheit. Dabei ist gerade der innerdeutsche Flugverkehr besonders umweltschädlich: Mit dem Treibstoff eines einzigen innerdeutschen 500 km - Kurzstreckenfluges könnte die gleiche Anzahl Passagiere in modernen VW-Autos von Hamburg bis nach Zentralafrika fahren. Der innerdeutsche Flugverkehr macht rund 40 Prozent aller Starts aus und belastet viele Menschen durch Fluglärm und Schadstoffe.“
Die BI weist darauf hin, dass die spezifische Klimabelastung durch innerdeutsche Flüge mehr als 10 mal höher ist als bei den steuerpflichtigen Bahnen und Bussen. Die Steuerbefreiung innerdeutscher Flüge stellt eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Bussen und Bahnen dar, die den internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Klimaschutz zuwiderlaufe.
Mit der Aufhebung des Steuerprivilegs für innerdeutsche Flüge könne die Bundesregierung zeigen, dass sie ihr Ziel, Kurzstreckenflüge auf die Schiene zu verlagern, ernst nimmt. Niemand könne begreifen, wenn die Bahn steuerlich belastet, der Kurzstreckenflugverkehr dagegen subventioniert werde.
Von großem Vorteil sei es, dass die steuerliche Gleichstellung des innerdeutschen Flugverkehrs keine rechtlichen Probleme berge. Sowohl die USA als auch Japan besteuern bereits den Treibstoffverbrauch im nationalen gewerblichen Flugverkehr. Auch der Erhebungsaufwand sei gering. Leuschner: „Die Beendigung dieses Steuerprivilegs hat nur Vorteile: Abbau von Wettbewerbsverzerrungen, mehr Akzeptanz für die Ökosteuer, mehr Umweltschutz und Mehreinnahmen für den Staatshaushalt. Eine gute Finanzbasis, um politisch über eine Entlastung von Bahnen, Kraftfahrern und Binnenschiffern zu entscheiden.“
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