Zweck des Vereins:
Auszug aus der Satzung des Vereins:
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein vertritt die Interessen aller betroffenen Bürger/innen gegen Maßnahmen der Flughafenbetreiber und der zuständigen Behörden, die einen Ausbau und eine Erweiterung des FMO zum Ziel haben.
2. Zu den Aufgaben des Vereins gehören insbesondere:
2.1. überflüssige und naturzerstörende Straßenbauprojekte im Zusammenhang mit der Verkehrsanbindung des Flughafens zu verhindern
2.2. die Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm; insbesondere der Erlaß eines Nachtflugverbotes
2.3. einer Erweiterung des Flughafens MS/OS und einer damit verbundenen Landschaftszerstörung und Beeinträchtigung der Lebensqualität in der Umgebung des Flughafens entgegenzutreten.
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