Pressemitteilungen der BI gegen den weiteren Ausbau des FMO-Flughafen Münster Osnabrück im Jahr 2004:


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11.11.2004 BI beharrt auf Nachtflugverbot beim OVG Münster

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, versucht weiterhin beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wegen des vorhandenen Nachtfluglärms ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr am FMO durchzusetzen.

Zwar hat das OVG Münster in einem Eilverfahren mit vorläufiger Prüfung in dem Beschluss vom 7. September 2004 den Antrag eines von der BI unterstützen Grevener Bürgers auf ein vorläufiges Nachtflugverbot abgelehnt, teilt die BI in einer Pressemitteilung mit. Es ist aber als Hauptsacheverfahren noch eine sogenannte Untätigkeitsklage anhängig, die drei Grevener Bürger mit Unterstützung der BI bereits im Oktober 2003 beim OVG Münster eingereicht haben. Untätigkeitsklage deshalb, weil das Verkehrsministerium NRW nicht in angemessener Zeit über den Antrag der drei Kläger auf Einführung eines Nachtflugverbotes bzw. anderer angemessener die Nachtruhe schützender Betriebsregelungen am FMO entschieden hatte.

Weiter teilt die BI mit: Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin, der im Auftrag der BI den genannten Beschluss des OVG Münster analysiert hat, hält es für durchaus möglich, dass das OVG im Hauptsacheverfahren eine andere Rechtsauffassung vertreten wird. In einem Hauptsacheverfahren werde die Rechtssache unter Berücksichtigung des umfassenden Sachverhaltes intensiver geprüft als in einem Eilverfahren.

Er meint, dass die Kläger entgegen der bisher vertretenen Auffassung des OVG nicht ihre Rechte auf aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Nachtflugverbot) durch jahrelange Hinnahme der Nachtflugentwicklung verwirkt hätten. Von einer jahrelangen Hinnahme des Nachtfluglärms durch die Betroffenen könne keine Rede sein. Hierzu hat Rechtsanwalt Sommer in einem 100&endash;seitigen Schriftsatz mit über 150 Anlagen dem OVG Münster im Einzelnen dargelegt, dass sich die Betroffenen rund um den FMO stets mit aller Deutlichkeit, und zwar beginnend mit dem Nachtflug in 1989 bis heute immer intensiver gegen den immer stärker werdenden Nachtfluglärm am FMO gewehrt haben. Das jetzige Geltendmachen der Rechte auf Änderung der bestehenden Nachtflugregelung durch die Kläger sei deshalb keine illoyale Rechtsausübung und verstoße gerade nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben im Sinne einer Verwirkung.

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12.09.2004 Eilantrag auf ein vorläufiges Nachtflugverbot vom (OVG) Münster abgelehnt - Bürger sollen Fenster schließen -

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, teilt mit, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit Beschluss vom 07.09.2004 den Eilantrag eines Grevener Bürgers auf ein vorläufiges Nachtflugverbot abgelehnt hat.
Diesen Antrag hatte ein Bürger Grevens gewissermaßen stellvertretend für die vom Nacht-fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Greven beim OVG Münster gestellt hat. Ziel des Eilantrages war ein vorläufiges Nachtflugverbot, solange bis das Gericht im Haupt-verfahren über eine endgültige Nachtflugregelung entschieden hat.

Das Hauptverfahren ist eine Untätigkeitsklage gegen das Landesverkehrsministerium. Das Landesverkehrsministerium hatte nämlich zuvor nicht über einen Antrag des Grevener Bür-gers entschieden. Der Grevener Bürger hatte beantragt, Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr am FMO zu verbieten oder eine andere angemessene Betriebsregelungen am FMO zu treffen. Nachdem das Verkehrsministerium auch nach mehr als 5 Monaten nicht über den Antrag entschieden hatte, hat der Bürger mit Unterstützung der BI Untätigkeitsklage beim OVG Münster erhoben. Eine Untätigkeitsklage bedeutet, dass das Gericht anstelle der untätigen Verwaltung über den Antrag eines Bürgers entscheidet.Auch vor Gericht hat das Verkehrsministerium die Entscheidung durch weiteres Untätigbleiben verzögert. Erst nachdem Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin im Namen des Klägers einen Eilantrag auf ein vorläufiges Nachtflugverbot gestellt hat, hat das Verkehrsmini-sterium mit einem Gegenantrag reagiert.
Das OVG Münster meint in dem Beschluss zum Eilantrag, der Antragsteller habe keinen An-spruch auf vorläufigen Schutz vor dem Nachtflugverkehr. Ein ausreichendes Schutzbedürfnis vor dem Nachtfluglärm fehle ihm. Ein Anspruch auf aktiven Lärmschutz durch Erlass eines Nachtflugverbotes bestehe nicht, weil der streitige Nachtflugbetrieb nach Instrumenten-flugregeln mit der Genehmigung (Betriebsregelung) vom 13.10.1988 genehmigt worden sei. Diese Genehmigung sei entweder rechtskräftig oder der Grevener Bürger habe durch jahre-lange Hinnahme der Nachtflugentwicklung sein eventuelles Recht auf Änderung der Genehmigung verwirkt.
Außerdem meint das OVG Münster, ein Anspruch auf passiven Schallschutz würde im Hauptverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit schon allein daran scheitern, dass sich der Kläger durch nachts geschlossene Fenstern ausreichend vor Fluglärm schützen könne.

Die BI weist darauf hin, dass der Eilantrag vor Gericht ein vorläufiges Verfahren ist, in dem das OVG nur eine vorläufige Prüfung vorgenommen habe. Im Hauptverfahren prüfe ein Ge-richt viel gründlicher. Es sei deshalb durchaus möglich, dass das Gericht im Hauptverfahren zur Untätigkeitsklage anders entscheiden werde. Die BI kündigt an, dass Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin die Begründung des Beschlusses vom OVG Münster analysieren wird. Hiervon will die BI das weitere Vorgehen abhängig machen.

Abschließend weist die BI noch auf die Rote-Karte-Aktion (www.bi-greven-fmo.de) für ein vernünftiges neues Fluglärmgesetz hin.

 


14.6.2004 BI stellt wegen der weiteren Untätigkeit des Landesverkehrsministeriums hinsichtlich eines Nachtflugverbotes einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim OVG Münster"

 

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO Greven e.V. will jetzt noch energischer das Verkehrsministerium NRW wegen eines generellen Nachtflugverbotes zum Handeln bewegen. Sie will sich vom Verkehrsministerium nicht länger hinhalten lassen.

Bereits mit Schreiben vom 16.05.2003 haben Antragsteller mit Unterstützung der BI zum einen beantragt, dass das Verkehrsministerium Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr am FMO untersagt (generelles Nachtflugverbot). Falls dieser Antrag abgelehnt werden sollte, haben die Antragsteller in dem von Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin formulierten Schreiben zum anderen hilfsweise beantragt, dass andere geeignete Maßnahmen, insbesondere Betriebsbeschränkungen für den FMO, erlassen werden. Das Verkehrsministerium soll mit diesem offiziellen Antrag dazu gebracht werden, wegen des jetzt schon vorhandenen Nachtfluglärms zumindest eine ermessensfehlerfreie Entscheidung zu treffen. Diese muss den Interessen der Betroffenen an einem ungestörten Schlaf gerecht werden.
Nachdem das Verkehrsministerium über diesen Antrag nach über 5 Monaten ohne einleuchtende Gründe nicht entschieden hatte, wurde Ende Oktober 2003 eine Untätigkeitsklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereicht. Rechtsanwalt Karsten Sommer hat sie im Namen von drei Klägern eingereicht, die in Absprache mit der BI gewissermaßen stellvertretend für die vielen vom Nachtfluglärm des FMO betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Greven klagen. Es handelt sich um die Herren Dr. Alexander Auf dem Kampe, Dr. Rudolf Neuhaus und Ludger Schulze Temming. Diese wohnen in verschiedenen Entfernungen zum FMO.
Das Verkehrsministerium hat immer noch nicht gehandelt. Weder hat es eine Klageerwiderung auf die Untätigkeitsklage beim OVG Münster eingereicht noch hat es das beantragte Nachtflugverbot am FMO ausgesprochen oder zumindest eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen. Rechtsanwalt K. Sommer hat jetzt im Auftrag der BI einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim OVG Münster gestellt. Um das Prozesskostenrisiko gering zu halten, ist der Antrag nur im Namen eines Klägers gestellt worden, und zwar im Namen von Dr. Auf dem Kampe. Dieser wohnt von den drei Klägern am nächsten am Flughafen.
Ziel ist es, dass das OVG Münster wegen der nun schon über ein Jahr dauernden Untätigkeit des Verkehrsministeriums selbst eine vorläufige Entscheidung trifft. Zur Sicherung des Anspruches auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art.19 Abs. 4 Grundgesetz und des subjektiven Rechts auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ist es nach Auffassung von Rechtsanwalt K. Sommer und der BI erforderlich, dass nunmehr das Gericht sein Ermessen an die Stelle des behördlichen Ermessens setzt.

Der Antrag geht dahin, dass das OVG Münster im Wege der einstweiligen Anordnung Starts und Landungen auf dem FMO in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ab Beginn des Winterflugplanes 2004/2005 und hilfsweise ab Beginn des Sommerflugplanes 2005 untersagen soll. Äußerst hilfsweise soll es das Verkehrsministerium verpflichten, den Antragsteller hinsichtlich des von ihm geltend gemachten Anspruchs auf weitergehenden Schutz vor Nachtfluglärm innerhalb eines Monats zu bescheiden.

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08.06.2004 Bi stellt Formularschreiben für die Einwände gegen den geplanten Neubau der Kreisstraße K 1 n (FMO-Autobahnanschluss) zur Verfügung

Wer noch rechtzeitig im laufenden Planfeststellungsverfahren betreffend den geplanten Neubau der Kreisstraße 1 (K 1 n) zwischen Kreisverkehr am FMO und der Autobahn A 1 Einwendungen erheben will, muss sich beeilen, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, mit.
Bis Montag, den 14. Juni 2004 (einschließlich) müssen die Einwände bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 6 - 7, 48143 Münster (Anhörungsbehörde) oder bei der Stadt Greven eingegangen sein. Wer die Frist nicht einhält, ist mit seinen zukünftigen Einwendungen ausgeschlossen.

Wenn mehrere Personen gleichzeitig einen Text unterzeichnen, muss nach den Vorschriften einer sich als Vertreter für die anderen Unterzeichner bezeichnen und seine Anschrift angeben.
Die BI hat inzwischen ein Formularschreiben erstellt, das sie den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt. Das Formularschreiben kann von der Homepage der BI unter www.bi-greven-fmo.de herunter geladen werden.

Die geplante K 1 n ist als zentrale Erschließungsstraße für den geplanten Airportpark FMO gedacht und bildet nach den Vorstellungen der Planer mit dieser eine Einheit. Die BI befürchtet, dass zukünftig wegen ansonsten fehlender Auslastung des Airportparkes über diesen Gewerbepark im großen Umfang landseitig der Frachtflugverkehr abgewickelt wird, wofür von der FMO-GmbH luftseitig auf dem Flughafengelände ein Frachtflugdrehkreuz eingerichtet werden könnte. Auf diese Option weist die FMO-GmbH bei passender Gelegenheit immer wieder hin.
Die BI lehnt den Autobahnanschluss des FMO über die K 1 n wegen fehlenden Bedarfs, wegen zu befürchtender Lärmwirkungen und wegen schwer wiegender Eingriffe in Natur und Landschaft ab. Sie hat dieses in dem Formularschreiben eingehend begründet. Die Planfeststellungsunterlagen enthalten nach Auffassung der BI viele Fehler. So sei z.B. der Kreis Steinfurt bei der Schalltechnischen Untersuchung in den Unterlagen bei dem Gewerbepark noch von einer Größe von ca. 40 ha ausgegangen. Nach dem Städtebaulichen Strukturkonzept für den Airportpark plane man nun aber eine Größe von 200 ha. Dies führe zwangsläufig zu einer fünffach so großen Anzahl von Fahrzeugbewegungen, die auf den Airportpark entfallen würden.

Dies dürfte nach Meinung der BI dazu führen, dass die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImschV) überschritten würden. Diese betragen tagsüber 64 dB(A) und nachts 54 dB(A). Aus der Schalltechnischen Untersuchung (vgl. Nr. 9 der Unterlagen) ergebe sich z.B., dass diese Grenzwerte bei der fehlerhaften Zugrundelegung der zu niedrigen Zahlen im östlichen Teil des Ferienhausgebietes am Franz-Felix-See tagsüber nur um 8,42 dB(A) und nachts um 8,7 dB(A) unterschritten würden.

 


12.05.2004 Bis zum 14. Juni 2004 Einwände gegen geplanten Neubau der Kreisstraße K 1 n möglich

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. weist darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die von dem durch den Kreis Steinfurt geplanten Neubau der Kreisstraße K 1 n betroffen sein können, Einsicht in die Pläne (Zeichnung und Erläuterung) nehmen können. Die Pläne liegen noch bis zum 18. Mai 2004 im Rathaus der Stadt Greven (Zimmer B 318) aus.

Es handelt sich bei der geplanten K 1 n um einen weiteren Anschluss des FMO an die BAB A 1, und zwar neben den bereits bestehenden zwei Anschlüssen in Greven und Ladbergen. Die Neubaustrecke soll von der BAB A 1 fast parallel zum Stumps Damm auf den Kreisverkehr am Fiege-Turm zulaufen.

Von der geplanten K 1 n sind nicht nur die Eigentümer betroffen, die dafür Grundstücke im Verkaufswege oder im Enteignungswege (nach Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses) an den Kreis Steinfurt abgeben müssen, sondern auch die vom zusätzlichen Lärm betroffenen Bürger.

Dies sind zum Einen insbesondere die Bewohner der Ferienhaussiedlung am Franz-Felix-See, die durch den direkten zusätzlichen Verkehrslärm betroffen sind, der durch den prognostizierten Verkehr von bis zu 12.600 Pkw und Lkw innerhalb von 24 Stunden erzeugt wird. Zum anderen sind das aber auch alle Bürgerinnen und Bürger von Greven und Ladbergen und anderen Orten, die vom Fluglärm am FMO jetzt schon beeinträchtigt sind.

Nach den ausgelegten Plänen wird die geplante K 1 n von den Planern als ein wesentlicher Bestandteil des geplanten Airportparks am FMO angesehen. Die BI befürchtet, dass sich in dem Airportpark nicht die von den Planern erhofften hochwertigen Dienstleistungsbetriebe ansiedeln werden. Dies könne aufgrund der bereits entstandenen und der noch entstehenden Kosten für die an dem Airportpark beteiligten Städte Münster und Greven sowie für den Kreis Steinfurt zu einem erheblichen finanziellen Druck führen. Dies könne wiederum zur Folge haben, dass dann bei gleichzeitiger Errichtung eines europäischen Frachtflugdrehkreuzes auf dem Gelände des FMO in dem Airportpark im großen Umfang die Ansiedlung von Frachtgut- und Speditionsunternehmen zugelassen werde. Diese Unternehmen würden dann landseitig den Frachtgutverkehr abwickeln, der luftseitig auf dem Gelände des FMO abgewickelt werde. Die Zunahme des Frachtflugverkehrs würde unweigerlich eine deutliche Zunahme des Nachtflugverkehrs am FMO bedeuten.

Bis zum 14. Juni 2004 (Ausschlussfrist) können im Rahmen des hierzu laufenden Planfeststellungsverfahren gegenüber der Bezirksregierung Münster, Domplatz 6 - 7, 48143 Münster (Anhörungsbehörde) Einwände erhoben werden. Die Einwände werden in einem noch von der Bezirksregierung anzusetzenden Erörterungstermin erörtert werden. Die BI wird sich mit den Neubauplänen kritisch auseinandersetzen, rechtzeitig ein Formular-Einwendungsschreiben erarbeiten und auf ihrer Homepage www.bi-greven-fmo.de veröffentlichen.


29.03.2004FMO-Gewerbepark: Erhebliche wirtschaftliche Risiken für Greven - Luftfracht möglich

Bei dem geplanten FMO-Gewerbepark sieht die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. wegen der erheblichen wirtschaftlichen Risiken die große Gefahr, dass die Stadt Greven bei einer befürwortenden Entscheidung später selbst im Hinblick auf die Luftfracht und auf den damit verbundenen Nachtflugverkehr am FMO unter Zugzwang kommt.

Die BI geht davon aus, dass sich die Grundstücke im FMO-Gewerbepark wegen des mangelnden Bedarfs nicht nach den bisher geäußerten Vorstellungen der drei beteiligten Gebietskörperschaften werden vermarkten lassen. Um die dann mit viel Geld erschlossenen Grundstücke überhaupt verkaufen zu können, werde ein wirtschaftlicher Druck dahingehend entstehen, dass sich dann im großen Umfang die Unternehmen im FMO-Gewerbepark ansiedeln dürfen, die nach der im Strukturkonzept enthaltenen Positiv/Negativ-Liste nur ausnahmsweise zulässig sein sollen. Dazu würden auch die Speditions-, Frachtgut- und Logistikunternehmen gehören, die die beim Luftfrachtverkehr anfallenden Güter zum FMO fahren und sie von dort in die nordeuropäischen Wirtschaftzentren transportieren.

Das vom FMO-Gutachter Dr. W. Allemeyer in seinem ersten Bedarfsgutachten für die Startbahnverlängerung angeführte europäische Frachtflugdrehkreuz der DHL mit den gegen1 Uhr nachts landenden und gegen 4 Uhr wieder startenden 25 Frachtflugzeugen sei keineswegs vom Tisch. Ganz im Gegenteil. Da am FMO zur Zeit praktisch noch keine Nachtflugbeschränkungen bestehen, ist und bleibt der FMO wegen seiner verkehrsmäßig günstigen Lage zwischen den Wirtschaftzentren im Nordeuropäischen Raum weiterhin ein interessantes Ziel für die DHL, um hier neben Brüssel ihr zweites Frachtflugdrehkreuz einzurichten, meint die BI in ihrer Presserklärung. Die DHL suche laut einer dpa-Meldung in diesem Jahr im Norddeutschen Raum nach einem geeigneten Flughafen für die Einrichtung eines zweiten Luftfrachtdrehkreuz neben Brüssel. Mit einem halben Dutzend Flughäfen gebe es nach Aussagen des Vorstandes Peter Kruse Verhandlungen.

Die FMO-GmbH habe in den letzten Jahren immer wieder auf ihre Option für eine starke Ausweitung des Frachtflugverkehrs hingewiesen. Die Formulierungen in der Präambel des vorgesehenen Öffentlich-rechtlichen Vertrages würden ebenfalls eine projektbezogene Unterstützung der wirtschaftlichen Optionen des FMO durch die AirportPark-GmbH zulassen. Damit wird genügend deutlich, wohin die Reise am FMO gehen kann. Es wäre schade, wenn hierfür die Bürgervertreter im Rat der Stadt Greven die Steigbügelhalter sind, meint die BI abschließend.


28.03.2004 Bedarf "Airport Park FMO" immer noch nicht geklärt - Zu hohe Grundstückskosten

Das Bürgergespräch zum FMO-Gewerbepark hatte nach Auffassung der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO den großen Mangel, dass von vorneherein nicht genügend Zeit war, um auch kritische Argumente vorzubringen. Herr Dr. Gericke hatte bereits zu Beginn der Veranstaltung darauf hingewiesen, dass er das Bürgergespräch, das um kurz nach 20 Uhr begonnen hatte, zwischen 21.30 und 22 Uhr beenden würde. Der erste Bürger mit einem kritischen Redebeitrag war Herr Dr. Hamers. Er kam erst um 21 Uhr an die Reihe. Bür-germeister Gericke fiel ihm schon nach relativ kurzer Zeit ins Wort und wollte ihn nicht weiter reden lassen. Dies hat zu Recht den scharfen Protest der Vertreter der Bürgerinitiative her-vorgerufen, meint die BI in ihrer Pressemitteilung Von aggressiv vorgetragenen Statements der Vertreter der BI könne keine Rede sein. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion könne nicht davon ausgehen, das die Bürgerinnen und Bürger von Greven ihm derartige Behauptungen abnehmen würden. Das sei nicht der stets von großer Sachlichkeit geprägte Stil der BI.

Zu der entscheidenden Frage, ob für den geplanten FMO-Gewerbepark überhaupt ein Bedarf besteht, ist in dem Bürgerspräch nichts Konkretes gesagt worden. Im Bürgergespräch des Bürgermeisters Gericke konnte viele kritische Fragen nicht gestellt und viele kritische Anmerkung nicht vorgetragen werden. Die BI meint, dass deswegen die von der BI beantragte Einwohnerversammlung dringend erforderlich sei. Sie hofft, dass der Rat in der nächsten Ratssitzung am 31.03.2004 beschließt, eine solche durchzuführen.

Die BI will in einer solchen Einwohnerversammlung z.B. darauf hinweisen, dass die so ge-nannte Zielgruppenanalyse "AirportPark FMO", die von dem Angestellten Dr. Wolf der Be-zirksregierung verfasst worden ist, entgegen den Ausführungen des Bürgermeisters Gericke in der letzten Ratssitzung den erforderlichen Bedarf für den FMO-Gewerbepark ebenfalls nicht belegen kann. Diesen Anspruch erhebt der Verfasser dieses 13-seitigen Papiers aber auch selbst nicht. Es geht ihm nur darum, die verschiedenen Unternehmen, die sich in den vergangenen 30 Jahren an den verschiedenen Flughafen-Standorten in Deutschland und Europa angesiedelt haben, aufzulisten. An diese Zielgruppe könnte sich dann die Vermarkter des FMO-Gewerbeparks wenden. Keine Rede davon, ob sich derartige Unternehmen in der heutigen Zeit noch in einem Flughafen-Gewerbegebiet ansiedeln würden. Es ist auch nicht aufgeführt, wie viele Unternehmen sich jeweils in den letzten 10 Jahren an den einzelnen Flughafen-Standorten angesiedelt haben.

Der geplante Gewerbepark habe für die daran zukünftig beteiligten Gesellschafter insbeson-dere aber für die Stadt Greven noch eine Fülle von zusätzlichen Risiken. Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Flächen zu vermarkten wären, wären damit jährlich für die Gesell-schafter erhebliche Zuschüsse verbunden. Am Markt seien derzeit nämlich in Greven allen-falls 25 Euro pro Quadratmeter durchsetzbar (vgl. das günstig zum Flughafen gelegene Ge-werbegebiet Wentrup). Die der geplanten GmbH entstehenden Kosten pro qm seien aber wesentlich höher: Allein für Grundstücks-Erwerbskosten seien 10 Euro und für Erschlie-ßungskosten 16,8 Euro, insgesamt also hierfür bereits ca. 26,8 Euro pro qm aufzuwenden. Hinzu würden noch erhebliche weitere Kosten kommen, die auf jeden zu vermarktenden qm umzulegen seien: Geschäftsführerkosten für einen professionellen Vermarkter der Gewerbe-grundstücke, Kosten für die externe Gutachter zur Erstellung der Bauleitplanung (Flächen-nutzungsplan, Bebauungsplan), Kosten für die Durchführung des Brandschutzes durch Be-reitstellung von Feuerwehrgeräten und Feuerwehleuten, Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.


23.03.2004 Einwohnerversammlung zum Gewerbepark gefordert

Zu dem geplanten Gewerbepark am FMO haben Hans-Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming, zugleich auch im Namen der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., beim Rat der Stadt Greven die Anberaumung einer formellen Einwohnerversammlung gemäß § 23 der Gemeindeordnung (GO) beantragt. Dieses solle der Rat der Stadt Greven in der nächsten Sitzung des Rates am 31.03.2004 beschließen. Diese Einwohnerversammlung solle stattfinden, bevor der Rat eine abschließende Entscheidung zum FMO-Gewerbepark treffe. Deshalb beantragen sie gleichzeitig, dass der Rat die für die Ratssitzung am 31.03.2004 vorgesehene Entscheidung zum FMO-Gewerbepark verschiebt und zunächst die Einwohnerversammlung abwartet.

Weiter teilt die BI in ihrer Pressemitteilung mit: Gemäß § 23 Abs. 1 GO unterrichtet der Rat die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde.

Gemäß § 23 Abs. 2 GO ist die Unterrichtung in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner anberaumen.

Die BI meint, dass bei dem oben genannten Projekt der klassische Fall vorliege, in dem eine Einwohnerversammlung nicht nur wünschenswert sondern geradezu notwendig sei. Denn nur bei einer formal anberaumten Einwohnerversammlung sei gewährleistet, dass die Einwohner mit den vom Rat in die Einwohnerversammlung zu entsendenden Vertretern der Ratsfraktionen über das geplante Projekt mit seinen sehr weitreichenden wirtschaftlichen Verpflichtungen und möglichen Auswirkungen für die Stadt Greven diskutieren könnten.

Dieses sei bei dem Bürgergespräch, das Bürgermeister Dr. Olaf Gericke am Montag Abend veranstaltet habe, nicht möglich gewesen. Im übrigen sei die Zeit am Montag Abend so knapp gewesen, dass nur ganz wenige Fragen gestellt und nur ganz wenige kritische Anmerkungen hätten gemacht werden können. Dies habe die von Herrn Gericke sehr knapp bemessene Zeit von 20 bis 22 Uhr nicht anders zugelassen. Für die BI dränge sich die Frage auf, ob der Zeitrahmen bewusst so knapp gesetzt worden sei, um kritische Redebeiträge abbrechen zu können mit dem Bemerken, andere wollen auch noch dran kommen? Dieses wäre allerdings ein undemokratisches Verhalten. Die BI hofft nicht, dass dieses die Intention des Bürgermeisters war, teilt allerdings mit, dass Bürgermeister Gericke mehrfach kritische Redebeiträge schon nach relativ kurzer Zeit unterbrochen habe.

Die BI weist in ihrem an den Bürgermeister gerichteten Antragsschreiben diesen darauf hin, dass er natürlich die Macht habe, mit der absoluten Mehrheit der treu hinter ihm stehenden CDU die Anträge im Rat der Stadt Greven zurückzuweisen. Es sei allerdings fraglich, ob er damit sich und der CDU im Hinblick auf die in diesem Jahr anstehende Kommunalwahl einen Gefallen tun würde.

 


18.01.2004 Bürgermeister Dr. Olaf Gericke verantwortlich für erheblichen Verfahrensfehler im Planfeststellungsverfahren

Der Bürgermeister Dr. Olaf Gericke war nicht berechtigt, in der Ratsitzung am19.11.2003 die Einwendungsschreiben von sechs Einwändern im Planfeststellungsverfahren betreffend die Vorfelderweiterung am FMO öffentlich an die Ratsmitglieder, die Presse und an die Zuhörer zu verteilen. Laut einer Presseerklärung der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO hat hierzu die Bezirksregierung Münster der BI auf deren Beschwerde folgendes mitgeteilt:

"Ich habe den Bürgermeister der Stadt Greven darauf hingewiesen, dass die von mir erbetene Auslegung der Antragsunterlagen und Entgegennahme von Einwendungen in dem von mir geführten Anhörungsverfahren nicht die Berechtigung beinhaltet, diese Einwendungen zu eigenen Zwecken zur Kenntnis zu nehmen, auszuwerten, oder diese gar öffentlich zu machen, sondern dass die bei der Stadt Greven eingehenden Einwendungen unkommentiert an mich zurückzureichen sind." (Zitatende).

Der Luftverkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin sieht in dem Verhalten des Bürgermeisters Gericke einen erheblichen Verfahrensfehler im Planfeststellungsverfahren, weil mögliche Einwänder durch das Verhalten des Bürgermeisters davon abgehalten worden sind, selbst Einwendungen zu erheben, um zu vermeiden, selbst vom Bürgermeister "an den Pranger" gestellt zu werden. Diesen Verfahrensfehler hat Rechtsanwalt Sommer bereits für einige Einwänder im Planfeststellungsverfahren gerügt.

Die BI meint in ihrer Pressemitteilung abschließend, dass nunmehr die Bezirksregierung Münster als zuständige Anhörungsbehörde die Antragsunterlagen erneut auslegen müsse, um auch den Betroffenen, die im November 2003 wegen des Verhaltens des Bürgermeisters nicht mehr gewagt haben, selbst Einwände zu erheben, Gelegenheit zu geben, dieses innerhalb einer neu zu setzenden Frist nachzuholen.

 

 

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