Enwendungsschreiben zum Kopieren finden Sie hier.

Bis Montag, den 14. Juni 2004 (einschließlich) müssen die Einwände bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 6 - 7, 48143 Münster (Anhörungsbehörde) oder bei der Stadt Greven eingegangen sein. Wer die Frist nicht einhält, ist mit seinen zukünftigen Einwendungen ausgeschlossen.

Wenn mehrere Personen gleichzeitig einen Text unterzeichnen, muss nach den Vorschriften einer sich als Vertreter für die anderen Unterzeichner bezeichnen und seine Anschrift angeben.

 

Enwendungsschreiben als kürzere Fassung (reicht aus)

Enwendungsschreiben als längere Fassung

Kein Neubau der Kreisstraße 1 (K 1 n) zwischen Kreisverkehr am FMO und der Autobahn A 1 !!!

 

 

 

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