Pressemitteilungen der BI gegen den weiteren Ausbau des FMO-Flughafen Münster Osnabrück:


18.12.2003 Freiwilliges Lärmschutzprogramm des FMO zugunsten des Nachtflugverkehrs nicht akzeptierbar

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven steht dem freiwilligen Lärmschutzprogramm der FMO-GmbH ablehnend gegenüber. Zum einen würden dadurch viel zu wenige vom Fluglärm Betroffene geschützt. Darin seien nämlich die im Schlafzimmer hinzunehmenden Lautstärkemaximalpegel um mindestens 5 dB(A) zu hoch angesetzt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass 10 dB(A) Unterschied beim Höreindruck bereits eine Verdoppelung des Lärms darstellen würden. Zum anderen habe damit die FMO-GmbH nicht in erster Linie das Wohl der vom Fluglärm Betroffenen im Auge. Es gehe ihr erkennbar darum, die vom Verkehrsministerium zu beantwortende Frage nach der Einführung eines generellen oder möglichst weitgehenden Nachtflugverbotes in ihrem Sinne vorzuprägen. Das Verkehrsministerium solle offenbar bewogen werden, nach dem Motto zu verfahren: Wenn die vom nächtlichen Fluglärm am meisten betroffenen Bürger zufrieden gestellt sind, kann der Nachtflugverkehr weiter stattfinden.

Es sei zwar für diejenigen ,die davon profitieren könnten, erfreulich, weil sie dann zukünftig nicht mehr so stark unter dem Nachtfluglärm leiden müssten. Mit dem Lärmschutzprogramm betreffend den nächtlichen Lärm werde aber der zweite Schritt vor dem ersten getan. Ein Lärmschutzprogramm zugunsten der Nachtruhe sei nämlich dann nicht erforderlich, wenn das Verkehrsministerium den nächtlichen Fluglärm generell am FMO verbiete.

Die Vertreter der BI teilten den Anwesenden beim letzten Stammtischgespräch mit, dass die BI gerade dieses Ziel mit der Ende Oktober 2003 beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erhobenen Untätigkeitsklage gegenüber dem Verkehrsministerium durchsetzen wolle. Erst wenn das Verkehrsministerium diese Frage zum aktiven Schallschutz rechtlich unangreifbar zugunsten der FMO-GmbH entscheiden sollte, könne es um den Umfang des passiven Schallschutzes gehen.

Die BI-Vertreter rieten dazu, dass im nächsten Jahr 2004 die von der FMO-GmbH als anspruchsberechtigt eingestuften Bürger eventuell nicht sofort zu Beginn des Jahres ihre Ansprüche gegenüber der FMO-GmbH geltend machen sollten. Dafür sei nach dem Inhalt des Programms das ganze Jahr über Zeit. Die BI hofft, dass das OVG Münster noch in der ersten Jahreshälfte 2004 das Verkehrsministerium unter Fristsetzung zu einer baldigen Entscheidung wegen des von über 7.200 Bürgerinnen und Bürger Grevens geforderten Nachtflugverbotes verpflichten werde. Diese Entscheidung könne man gegebenenfalls noch abwarten. Dies gelte natürlich nicht für die Betroffenen, die sich aktuell durch den Nachtfluglärm in ihrer Gesundheit bedroht fühlen würden. Diese Personen ermunterten die BI-Vertreter ihre Ansprüche bei der FMO-GmbH geltend zu machen. Skrupel brauche man dabei nicht zu haben. Denn schließlich würde man nur denjenigen zur Verantwortung ziehen, der für den Nachtfluglärm verantwortlich sei. Das sei letztlich die FMO-GmbH, die sich wegen eines wirtschaftlichen Vorteils (Wettbewerbsvorteil gegenüber benachbarten Flughäfen) auf Kosten der vom Nachtfluglärm Betroffenen mit allen Kräften gegen die Einführung eines Nachflugverbotes am FMO sträube.

 

12.12.2003 Prof. Dr. Wolf: 2003 Kein Bedarf für Sartbahnverlängerung bis 1015 (siehe hierzu aktuelle Seite von März 2004 erst 400 m und dann doch volle Ausbaulänge?)

Prof. Dr. Peter Wolf hat für die Mittelstrecke im Linienverkehr zu den europäischen Metropolen auch im Jahr 2015 keinen Bedarf am FMO festgestellt. Bei den Touristikflügen zu weiten Mittelstreckenzielen (Kanarische Inseln, Ägypten, Madeira und Agadir) prognostiziert er hingegen einen starken Zuwachs. Die Zahl der Starts der Flugzeuge im Nonstop-Verkehr zu diesen vier Zielgebieten werde sich von 630 Starts im Jahr 2001 auf 1.450 Starts im Jahr 2015 erhöhen. Dies sind nach Auffassung der Vertreter der BI gegen den Ausbau des FMO beim letzten Stammtischgespräch, kurz zusammen gefasst, die wesentlichen Feststellungen von Prof. Wolf.

Grundsätzlicher Hintergrund des Gutachtens ist die Fragestellung, ob es für die Verlängerung der Startbahn am FMO einen hinreichenden Bedarf gibt. Aus dem Gutachten von Prof. Wolf ergibt sich aber gerade nicht die Notwendigkeit, dass am FMO für weite Mittelstreckenziele die Startbahn verlängert werden muss. Dazu äußert sich Prof. Wolf gerade nicht in seinem Gutachten, stellte Ludger Schulze Temming klar.

Prof. Wolf habe allerdings in der Überschrift seines Gutachtens die Flugleistungsberechnungen des Flugverkehrsberaters Jürgen Mihlan aufgeführt und an einigen Stellen im Gutachten hierauf verwiesen. Jürgen Mihlan sei zum Ergebnis gekommen, dass die vorhandene Startbahnlänge von 2.170 m nur für drei der von ihm untersuchten zehn Flugzeugmuster ausreichen würde. Hieraus kann aber ebenfalls nicht die Notwendigkeit einer Startbahnverlängerung für weite Mittelstreckenziele abgeleitet werden, heißt es in der Pressemitteilung der BI.

Entscheidend sei nur, welche Flugzeugmuster tatsächlich am FMO im Touristikbereich zu den weiten Mittelstreckenzielen geflogen würden. Das sei jedoch nur die Boing 738 mit einer typischen Bestuhlung von 170 Plätzen. Laut Prof. Wolf kämen mit geringfügigen Ausnahmen von unter 10 Prozent voraussichtlich auch im Jahr 2015 keine größeren Flugzeuge auf diesen Strecken am FMO zum Einsatz.

Die B 738 brauche nach den Berechnungen von Jürgen Mihlan unter extremen Witterungsbedingungen von 30 Grad Celsius und hoher Luftdruckhöhe bei maximalen Startgewicht ein Startbahnlänge von 2.470 m. Bei einem starken Triebwerk und einer leichteren Gewichtsversion könnte die erforderliche Startbahnlänge auch niedriger sein.

Die BI-Vertreter sind der Auffassung, dass von derartigen extremen Bedingungen nur die voll ausgelasteten Flugzeuge betroffen seien (was sehr häufig nicht der Fall sei), die zudem dann zufällig auch in den heißen Stunden (von 12 bis 18 Uhr) in den warmen Monaten Juli und August starten müssten. Da alle extremen Bedingungen gleichzeitig vorliegen müssten, würden derartige Starts am FMO jetzt und auch im Jahr 2015 seltene Ausnahmefälle darstellen.

Dies rechtfertigt es nicht, dass FFH-Gebiet Eltingmühlenbach erheblich zu beeinträchtigen bzw. zu zerstören. Nach geltendem Recht darf das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach nur bei zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses beeinträchtigt werden. Seltene Ausnahmefälle zählen hierzu aber nicht. Den Fluggesellschaften und auch den Passagieren ist es für die wenigen Male im Jahr zuzumuten, z.B. in Faro (Portugal) oder anderswo für einen Tankstop zwischenzulanden, teilt die BI abschließend mit.

 


05.12.2003 Bürgermeister veröffentlicht Einwände Grevener Bürger - Einschüchterungsversuch? BI prüft rechtliche Konsequenzen

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, teilt in einer Presseerklärung mit, dass Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin das Verhalten des Bürgermeisters Dr. Olaf Gericke in der letzten Ratssitzung am 19.11.2003 als erheblichen Verfahrensfehler im Planfeststellungsverfahren zur Vorfelderweiterung am FMO ansieht.

In einem an den Bürgermeister Gericke gerichteten Schreiben vom 21.11.2003 habe Rechtsanwalt K. Sommer noch vor Ablauf der Einwändefrist (24.11.2003) den Bürgermeister auf folgendes hingewiesen:
Er habe zur Kenntnis bekommen, dass der Bürgermeister Einwendungen einiger Grevener Bürger kopiert und in öffentlicher Ratssitzung an Ratsmitglieder, an die Presse und an die Öffentlichkeit verteilt habe. Anderentags sei in der örtlichen Presse unter Nennung der Namen der Einwänder berichtet worden. Mit der nicht von den Betroffenen autorisierten Weitergabe der Einwändungsschreiben an die Öffentlichkeit habe der Bürgermeister gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Zweckbindung, § 13 DSG NRW, verstoßen. Die Voraussetzungen der Weitergabe nach § 13 Abs.2 DSG NRW lägen nach bei ihm vorhandenen Informationen nicht vor.

Sollte der Bürgermeister in Schädigungsabsicht gegenüber den Betroffenen gehandelt haben, könne der Straftatbestand des § 33 DSG erfüllt sein; liege keine Schädigungsabsicht vor, stelle der Gesetzesverstoß zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 34 DSG NRW dar.

In jedem Falle liege ein erheblicher Verfahrensfehler des Planfeststellungsverfahrens vor. Bürgermeister Gericke habe mit seinem Handeln Einwender quasi öffentlich "an den Pranger" gestellt. Es sei konkret zu erwarten, dass all diejenigen, die vermeiden möchten, dass mit ihren Einwendungen ebenso umgegangen werde, nun keine Einwendungen mehr erheben würden. Mit seinem Tun habe der Bürgermeister öffentlich den Eindruck erweckt, dass jeder Einwender im Planfeststellungsverfahren mit der vollständigen Veröffentlichung des von ihm Vorgetragenen rechnen müsse. Das Verhalten sei dazu angetan, die Erhebung von Einwändungen ab sofort zu unterbinden.

Zum Schluss seines Schreibens habe Rechtsanwalt Sommer den Bürgermeister zu einer öffentlichen Klarstellung aufgefordert, dass niemand in diesem Verfahren mehr befürchten müsse, dass seine Einwände öffentlich würden.

Die BI bedauert, dass sich Bürgermeister Gericke sich nicht zu einer derartigen öffentlichen Erklärung habe durchringen können. Aufgrund des von der BI beim Verkehrsministerium (zuständige Luftverkehrsbehörde) und bei der Bezirksregierung Münster (als vom Verkehrsministerium beauftragte Anhörungsbehörde) eingelegten Protestes untersucht derzeit die Bezirksregierung das Verhalten des Bürgermeisters. Die Bezirksregierung hat in einer Zwischennachricht der BI mitgeteilt, dass sie zunächst den Bürgermeister Dr. Gericke zur Darstellung der BI hinsichtlich der vertraulichen Behandlung von Privateinwendungen befrage und dann auf die Angelegenheit zurückkommen werde, teilt die BI in ihrer Presseerklärung abschließend mit.

 

 

25.11.03 Einwände gegen Vorfelderweiterung bis 25.11.03 möglich

Heute am 25.11.2003 um 24 Uhr endet die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen die Vorfelderweiterung am FMO. Allerdings werden alle Einwände, die nach Fristablauf bei der Bezirksregierung Münster oder beim Bürgermeister im Rathaus eingehen, von der Luftverkehrsbehörde nicht mehr berücksichtigt. Hierauf weist die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven hin. Einwändeformulare der BI seien bei der Buchhandlung Hoppe, der Germania-Apotheke und bei Naturkost Berkenheide zu bekommen oder könnten von der Homepage www.bi-greven-fmo.de heruntergeladen werden.

Die BI warnt davor zu glauben, dass es mit dem Lärm am FMO schon nicht so schlimm kommen werde. Die FMO-GmbH habe eindeutig gegenüber dem Verkehrsministerium ihren Antrag auf die Stellplatzerhöhung am FMO von 12 auf 31 damit begründet, dass man in der typischen Spitzenstunde am FMO bis zu 56 Flugbewegungen abwickeln wolle. Wenn man jetzt von Seiten der FMO-GmbH so tue, als wenn die 56 Flugbewegungen in den typischen Spitzenstunden ein Hirngespinst der BI sei (dieses sei nur in Frankfurt zu erreichen), dann widerspricht sich die FMO-GmbH selbst. Will sie im Jahr 2010 bis zu 56 Flugbewegungen am FMO abwickeln oder nicht?

Die Antwort ist eindeutig: Sie will es! Und sie wird es tun, wenn es ihr gelingen sollte, im großen Umfang Billigflugverkehr oder Frachtflugverkehr anzulocken.

So sei z.B. das Interesse am Frachtflugverkehr vorhanden. Die Fa. DHL, eines der weltweit größten Luftfrachtunternehmen, habe gegenüber dem FMO-Gutachter W. Allemeyer ein großes konkretes Interesse bekundet, dass sie, vorausgesetzt dass die Startbahn am FMO verlängert und kein Nachtflugverbot eingeführt werde, neben Brüssel ein zweites europäisches Frachtflugdrehkreuz am FMO errichten wolle (nachzulesen auf S. 48-52 des Ausgangsgutachtens von W. Allemeyer über den Verkehrsbedarf am FMO). Ebenso stehe in dem Ausgangsgutachten, an dem der Gutachter in seinem Ergänzungsgutachten aus Dez. 2000 ausdrücklich festhalte, dass die Firma DHL erwarte, dass dann 25 Frachtflugzeuge gleichzeitig zwischen 1 und 4 Uhr nachts be- und entladen werden könnten. Da die Flugzeuge dann nachts landen und starten würden, bedeute das am FMO mindestens 50 zusätzliche Nachtflugbewegungen. Diese kämen zu den ohnehin von der FMO-GmbH für das Jahr 2010 prognostizierten durchschnittlich ca. 30 Nachtflugbewegungen (in allen Nächten der verkehrsreichsten 6 Monate) des Passagierverkehrs hinzu.

Wenn dieses tatsächlich in die Wirklichkeit umgesetzt wird, und die vom zusätzlichen Fluglärm Betroffenen sich dann erst beschwerden wollen, wird die FMO-GmbH, wie sie es bei der starken Zunahme des nächtlichen Flugverkehrs schon bisher getan hat, auf ihre Betriebspflicht hinweisen mit der Begründung, sie müsse im Rahmen der genehmigten technischen Kapazität des FMO den von den Luftverkehrsgesellschaften gewünschten Flugverkehr abwickeln. Die technische Kapazität des FMO wird durch die beantragte Erhöhung der Stellplatzzahl auf 31 in entscheidender Weise vergrößert. Noch ist bis zum Fristablauf Zeit, hiergegen Einwände zu erheben, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.

 

17.11.2003 Stadtentwicklungsausschuss Greven für Erhöhung der Flugzeug-Stellplätze am FMO von 12 auf 31

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, ist sehr enttäuscht über den jüngsten Beschluss Stadtentwicklungsausschusses zur Vorfelderweiterung am FMO. Der Stadtentwicklungsausschuss hat mit der Mehrheit von CDU, FDP und UWG und Pro G gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen entschieden, dass die Stadt Greven keine Einwände gegen die von der FMO-GmbH beantragte Erhöhung der Flugzeug-Stellplätze am FMO von 12 auf 31 erhebt.

Dieser Beschluss vom 13.11.2003 berücksichtige insbesondere nicht die Interessen der über 7.200 Bürgerinnen und Bürger Grevens, die sich 1999 für die Einführung eines generellen Nachflugverbotes am FMO von 22 bis 6 Uhr ausgesprochen hätten. Ebenso wenig werde der daraufhin erfolgte Ratsbeschluss vom 01.09.1999 (Forderung auf Einführung eines generellen Nachflugverbotes am FMO von 22 bis 6 Uhr) beachtet. Der Stadtentwicklungsausschuss habe der Vorfelderweiterung nämlich bedingungslos zugestimmt. Er habe mit seinem jüngsten Beschluss nicht mal ein generelles Nachtflugverbot am FMO gefordert, geschweige denn zur Bedingung für seine Zustimmung zur Vorfelderweiterung am FMO gemacht.

Der Flugverkehr und der Fluglärm könne aber nach der Vorfelderweiterung nicht nur tagsüber sondern auch nachts sehr stark zunehmen. Die technische Kapazität zur Abwicklung von Flugverkehr werde dadurch enorm ausgeweitet. Denn diese werde nicht nur durch die Startbahn- und die Rollbahnen, sondern vor allem auch durch die Anzahl der Abstellplätze für Flugzeuge auf dem Vorfeld bestimmt. Je mehr Stellplätze vorhanden sind, desto mehr Flugzeuge könnten landen, abgestellt werden und dann später wieder starten.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gibt es nach einer genehmigten Vorfelderweiterung keine rechtlichen Hindernisse alle Flugbewegungen durchzuführen, die die genehmigte technische Kapazität eines Flughafens hergeben, teilt die BI in ihrer Presseerklärung mit. Deshalb dürfe sich die Bevölkerung keineswegs mit den jetzt aufgestellten Behauptungen der FMO-GmbH beruhigen lassen, das Vorfeld werde nur im Rahmen des tatsächlichen Bedarfs vergrößert und es würden aktuell in Sachen Frachtflug keine Anfragen vorliegen. Dies könnte sich schnell ändern, wenn die FMO-GmbH ein entsprechendes Angebot durchgesetzt habe: Verlängerte Startbahn, 31 Flugzeug-Stellplätze und weiterhin praktisch uneingeschränkter Nachtflugverkehr. Die jetzigen Behauptungen der FMO-GmbH hätten keinerlei rechtliche Bedeutung. Entscheidend sei nur der Inhalt des beantragten Planfeststellungsbeschlusses.

Nach dem eindeutigen Inhalt ihres Antrages will die FMO-GmbH mit der Vorfelderweiterung im Jahr 2010 bis zu 56 Flugbewegungen in den Spitzenstunden am FMO abwickeln können, und zwar auch unabhängig von einer Startbahnverlängerung.

Für die Bürgerinnen und Bürger Grevens könnte der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses allerdings ein Ansporn sein, ihre Rechte im laufenden Planfeststellungsverfahren selbst wahr zu nehmen und bis zum Ende der Ausschlussfrist am 25.11.2003 rechtzeitig Einwände zu erheben, teilt die BI mit. Nähere Informationen zum Einwändeformular der BI und zu den Stellen, an denen dieses ausliege, seien auf der Homepage unter www.bi-greven-fmo.de nachzulesen.

11.11.2003 Einwändesformular gegen Vorfelderweiterung als Werbebeilage und weitere Bezugsadressen

Die Bürgerinitiative(BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven hat am 06.11.2003 zusammen mit Rechtsanwalt Karsten Sommer, Luftverkehrsrechtsexperte aus Berlin, das Einwändeformular gegen die Vorfelderweiterung am FMO vorgestellt hat. Es geht um die von der FMO-GmbH in einem eigenen Planfeststellungsverfahren beantragte Erhöhung von 12 Flugzeug-Stellplätzen auf 31. Jetzt will die BI die Einwändeformulare verteilen.

Die Einwändeformulare werden ab Donnerstag, den 13.11.2003, als Werbebeilage in die Briefkästen der Grevener Haushalte eingeworfen werden, teilt die BI in ihrer Presseerklärung mit. Die BI hofft, dass viele Bürgerinnen und Bürger mitmachen. Es bestehe nur bis zum 25.11.2003 hierzu Gelegenheit. Dann müssen die angekreuzten und unterschriebenen Einwändeformulare spätestens beim Bürgermeister im Rathaus oder bei der Bezirksregierung in Münster sein. Einwände, die nach diesem Datum eingehen, werden von der Bezirksregierung Münster im weiteren Planfeststellungsverfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).

Wer bis Freitag das Einwändeformular noch nicht erhalten habe, könne es bei folgenden Stellen abholen: Germania-Apotheke, Buchhandlung Hoppe, Naturkost Berkenheide (Greven-Stadt) sowie in Greven-Reckenfeld Hans Schüttler, Grüner Grund 53, Wilhelm Runge, Kuckucksweg 56 und Carmen Dickmann, Kiefernstr. 24. oder es sich aus dem Internet von der Homepage der BI herunterladen (www.bi-greven-fmo.de). hier gehts direkt zum Formular

Einwände können alle erheben, die von der zu erwartenden starken Zunahme des Fluglärms betroffen sind, so die BI. Betroffen seien die Bewohner von Greven, Ladbergen und aller an der Ein- und Ausflugschneise des FMO gelegenen Orte. Die FMO-GmbH beabsichtige nach dem Inhalt ihres Antrages, im Jahr 2010 bis zu 56 Flugbewegungen in einer Stunde am FMO abzuwickeln. Dies werde wegen des heute für viele noch unvorstellbar großen Fluglärms sehr negative Auswirkungen für die Gesundheit und Lebensqualität haben.

In dem Einwändeformular seien die durch Rechtsanwalt Sommer aufgezeigten Fehler und Mängel der im Planfeststellungsverfahren ausgelegten Unterlagen verarbeitet. Diese Fehler und Mängel habe Rechtsanwalt Sommer in einer eingehenden Stellungnahme für die BI im einzelnen aufgeführt. Weitere Informationen hierzu sind in dem Einwändeformular und im Internet unter www.bi-greven-fmo.de enthalten, teilt die BI abschließend mit.

 

03.11.2003 BI erhebt über Luftverkehrsrechtexperten Karsten Sommer beim Oberverwaltungsgericht Münster Untätigkeitsklage mit dem Antrag: Nachtflugverbot und hilfsweise ausreichender Schallschutz

Der Luftverkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin hat im Auftrag der gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven beim Landesverkehrsministerium einen formellen Antrag auf besserer Schutz vor dem Nachtfluglärm des FMO gestellt.

In dem Schreiben vom 16.05.2003 ist zum einen beantragt worden, dass das Verkehrsministerium Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr untersagt (generelles Nachtflugverbot). Falls dieser Antrag abgelehnt werden sollte, ist zum anderen hilfsweise beantragt worden, dass andere geeignete Maßnahmen, insbesondere Betriebsbeschränkungen für den FMO, erlassen werden. Mit diesem Hilfsantrag soll beim Verkehrsministerium erreicht werden, dass in den Schlafräumen der Betroffenen bei ausreichender Lüftung in der Nachtzeit (von 22 bis 6 Uhr) keine höheren und häufigeren Schallpegel als 6 X 50 dB(A) in 1 Prozent der Nächte des Jahres vorkommen. Dies müsste durch geeignete Maßnahmen sicher gestellt werden, insbesondere dadurch, dass der FMO-GmbH ein wirksames Schallschutzprogramm auferlegt wird.

Das Verkehrsministerium hat über diesen Antrag nach über 5 Monaten immer noch nicht entschieden. Einleuchtende Gründe, warum es noch nicht entschieden hat, werden vom Verkehrsministerium nicht genannt, obwohl dem Ministerium von Rechtsanwalt Karsten Sommer im Auftrag der BI eine Untätigkeitsklage angekündigt worden ist.

Jetzt ist die Untätigkeitsklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereicht worden. Rechtsanwalt Karsten Sommer hat sie im Namen von drei Klägern eingereicht, die in Absprache mit der BI gewissermaßen stellvertretend für die vielen vom Nachtfluglärm des FMO betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Greven klagen. Es handelt sich um die Herren Dr. Alexander Auf dem Kampe, Dr. Rudolf Neuhaus und Ludger Schulze Temming. Diese wohnen in verschiedenen Entfernungen zum FMO.

Ein Kostenrisiko tragen die Kläger nicht, weil sie von der BI für ihr unterstützendes Handeln eine Kostendeckungszusage erhalten haben, teilt die BI in ihrer Presseerklärung mit. Dazu sei die BI in der Lage, weil in der Vergangenheit erfreulich viele Grevener Bürgerinnen und Bürger für den Rechtshilfefonds der BI gespendet hätten.

Über die Hintergründe und die mit dieser Klage im Einzelnen verfolgten Ziele wird Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin in der Veranstaltung der BI am Donnerstag, den 06.11.2003, um 19.30 Uhr in der Wirtschaft "Zum goldenen Stern" in Greven, Martinistraße informieren.

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03.11.2003 Infoveranstaltung am 06.11.2003: Einwändeformular zum Planfeststellungsverfahren

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, lädt zu einer Informationsveranstaltung ein. Sie findet am Donnerstag, den 06.11.2003 um 19.30 Uhr in der Wirtschaft "Zum goldenen Stern" (Temme), Martinistraße in Greven statt.

Die BI will dann das von ihr entwickelte Einwändeformular zum Planfeststellungsverfahren hinsichtlich der von der FMO-GmbH beantragten Vorfelderweiterung vorstellen. An der Veranstaltung wird auch der Luftverkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Kasten Sommer aus Berlin teilnehmen. Dieser hat im Auftrag der BI die Planfeststellungsunterlagen durchgesehen und zahlreiche Fehler festgestellt, führt die BI in ihrer Pressemitteilung aus. Hierzu werde er an dem Abend Ausführungen machen.

Die BI weist darauf hin, dass bis zum 25.11.2003 (Ausschlussfrist) alle Personen Einwände erheben können, die von der zu erwartenden starken Zunahme des Fluglärms betroffen sind. Betroffen seien die Bewohner von Greven, Ladbergen und aller an der Ein- und Ausflugschneise des FMO gelegenen Orte. Die FMO-GmbH beabsichtige, im Jahr 2010 bis zu 56 Flugbewegungen in einer Stunde am FMO abzuwickeln. Dies werde sehr negative Auswirkungen für die Gesundheit und Lebensqualität haben.

Das Einwändeformular solle es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, Einwände zu erheben. Es sei so ausgestaltet, dass der Einzelne von verschiedenen dort aufgeführten Einwänden die ankreuzen könne, die er für zutreffend halte. Darüber hinaus könne natürlich auch jeder eigene Einwände auf einem gesonderten Blatt beifügen.

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31.10.2003 BI-Forderung: Stadt Greven soll sich gegen die Erhöhung der Flugzeug-Stellplätze am FMO aussprechen

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. hat sich wegen der von der FMO-GmbH geplanten Vorfelderweiterung am FMO an den Bürgermeister Gericke gewandt.

Die Stadt Greven müsse sich dagegen aussprechen, dass das Landesverkehrsministerium in einem von der FMO-GmbH beantragten Planfeststellungsbeschluss eine Erhöhung der Anzahl der Flugzeug-Stellplätze am FMO von bisher genehmigten 12 auf dann 31 genehmigt. Hierzu habe jetzt die Stadt Greven als Träger öffentlicher Belange bis zu der im November ablaufenden Stellungnahmefrist Gelegenheit. Diese Möglichkeit müsse die Stadt Greven im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger nutzen.

Die BI meint, dass das Verkehrsministerium der FMO-GmbH allenfalls erlauben dürfe, die im Zusammenhang mit der Fertigstellung des neuen Terminalgebäudes im Jahr 2000 gebauten drei Stellplatzpositionen Nr. 24, 25 a und 25 b (bisher nur für Enteisungszwecke genehmigt) und die damals noch nicht gebaute Position Nr. 15 als Flugzeug-Stellplätze nutzen zu dürfen. Dann käme die FMO-GmbH auf insgesamt 16 Stellplätze.

Für eine noch höhere Zahl von Flugzeug-Stellplätzen sei am FMO auch bei steigenden Passagierzahlen auf Dauer innerhalb eines absehbaren Prognosehorizontes kein Bedarf. Um dies zu untermauern hat, hat die BI dem Schreiben an den Bürgermeister auszugsweise eine 12-seitige Stellungnahme des Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin beigefügt. Nach Auffassung der BI dient die Planung der FMO-GmbH nicht der Bedarfsdeckung. Sie stelle eine rechtwidrige Angebotsplanung dar, die es der FMO-GmbH später nach entsprechendem Ausbau ermögliche, Luftfrachtgesellschaften und Billigfluglinien an den FMO zu locken, damit diese dann im großen Stil Luftfrachtverkehr und Billigflugverkehr abwickeln können.

Da die FMO-GmbH mit der geplanten Erhöhung der Flugzeug-Stellplätze auf 31 sehr viel mehr Flugverkehr als bisher abwickeln könne, seien auf Dauer sehr negative Auswirkungen für die Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger von Greven und anderer betroffener Kommunen zu erwarten. Dies könne man z.B. eindeutig daran erkennen, dass die FMO-GmbH nach ihrem Antrag mit der Vorfelderweiterung auf 31 Flugzeug-Stellplätze im Jahr 2010 bis zu 56 Flugbewegungen pro Stunde abwickeln wolle, und zwar unabhängig von einer Startbahnverlängerung.

Die BI beantragt, dass die von der Stadt Greven abzugebende Stellungnahme vor Ablauf der Stellungnahmefrist in der nächsten Ratssitzung beraten und beschlossen werden müsse. Ein Beschluss lediglich des Stadtentwicklungsausschusses würde der besonderen Bedeutung der Angelegenheit nicht gerecht werden.

 

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18.10.2003 Bi stellt Antrag über Rechtsanwalt beim Landesverkehrsministerium : Besserer Schutz vor Nachtfluglärm

Der Luftverkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin hat im Auftrag der BI gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven beim Landesverkehrsministerium einen formellen Antrag auf besserer Schutz vor dem Nachtfluglärm gestellt.
In dem Schreiben vom 16.05.2003 ist zum einen beantragt worden, dass das Verkehrsministerium Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr untersagt (generelles Nachtflugverbot). Falls dieser Antrag abgelehnt werden sollte, ist zum anderen hilfsweise beantragt worden, dass andere geeignete Maßnahmen, insbesondere Betriebsbeschränkungen für den FMO, erlassen werden. Mit diesem Hilfsantrag soll beim Verkehrsministerium erreicht werden, dass in den Schlafräumen der Betroffenen bei ausreichender Lüftung in der Nachtzeit (von 22 bis 6 Uhr) keine höheren und häufigeren Schallpegel als 6 X 50 dB(A) in 1 Prozent der Nächte des Jahres vorkommen. Dies müsste durch geeignete Maßnahmen sicher gestellt werden, insbesondere dadurch, dass der FMO-GmbH ein wirksames Schallschutzprogramm auferlegt wird.

Die Teilnehmer des jüngsten BI-Stammtischgepräches waren verärgert darüber, dass das Verkehrsministerium über diesen Antrag nach fast 5 Monaten immer noch nicht entschieden hat. Die BI-Vertreter wiesen darauf hin, man wolle sich nun nicht länger hinhalten lassen.

Schließlich hätten schon seit 1999 über 7.200 Bürgerinnen und Bürger von Greven und über 3.500 von Ladbergen und benachbarten Orten sowie die Räte von Greven und Ladbergen vom Verkehrsministerium die Einführung eines generellen Nachtflugverbotes gefordert. Leider habe das Verkehrsministerium nur mit der einseitig für die FMO-GmbH günstigen Nachtflugregelung vom 10.10.2002 reagiert. Danach sei ab dem 01.11.2002 für fünf Jahre der bisher schon am FMO praktizierte Nachtflugverkehr mit den sogenannten Kapitel 3- Bonuslisten- Flugzeugen ("Flüsterjets")uneingeschränkt erlaubt. Welchen Lärm diese sogenannten Flüsterjets verursachen würden, wisse jeder, der davon betroffen sei.

Rechtsanwalt K. Sommer habe dem Verkehrsministerium inzwischen eine Frist zur Entscheidung über den Antrag gesetzt. Wenn das Verkehrsministerium innerhalb der gesetzten Frist ohne Angabe von triftigen Gründen nicht entschieden habe, werde man eine Untätigkeitsklage beim Oberverwaltungsgericht Münster erheben. Eine Klage werde man aber auch bei einer rechtzeitigen Entscheidung durch das Verkehrsministerium erheben, falls die Entscheidung nicht die Interessen der vom Fluglärm Betroffenen genügend berücksichtige.

 

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09.10.2003 Geplante Vorfelderweiterung ermöglicht bis zu 56 Flugbewegungen / Stunde. Erhebliche Fluglärmzunahme wird erwartet

Beim jüngsten Stammtischgespräch der BI gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven beschäftigten sich die Anwesenden unter anderem mit der geplanten sehr starken Ausweitung der technischen Kapazität des FMO. Es ging um das inzwischen angelaufene neue Planfeststellungsverfahren für die Vorfelderweiterung am FMO. Dadurch will die FMO-GmbH einen Planfeststellungsbeschluss beim Verkehrsminister erreichen, in dem die Erweiterung des Flughafen-Vorfeldes auf insgesamt 31 Stellplätze genehmigt wird. Bisher sind 12 genehmigte Stellplätze vorhanden.

Die Planfeststellungsunterlagen können zwischen dem 29.09.2003 und dem 28.10.2003 im Rathaus in Greven Zimmer Nr. 318 eingesehen werden, teilten die Vertreter der BI mit. Bis zum 25.11.2003 (Ausschlussfrist) können alle Personen in den Rathäusern ihrer Kommunen schriftlich Einwände erheben, die von dem zu erwartenden zunehmenden Fluglärm betroffen sind. Betroffen seien alle Bewohner von Greven, Ladbergen und aller an der Ein- und Ausflugschneise des FMO gelegenen Orte.

"Der Flugverkehr und der Fluglärm kann nach der Vorfelderweiterung nicht nur nachts sondern auch tagsüber sehr stark zunehmen", meinte Hajo Leuschner als Sprecher der BI. "Die technische Kapazität zur Abwicklung von Flugverkehr wird dadurch enorm ausgeweitet. Denn diese wird nicht nur durch die Startbahn und die Rollbahnen sondern auch durch die Anzahl der Abstellplätze für Flugzeuge bestimmt."

"Nach ihrem Antrag will die FMO-GmbH mit der Vorfelderweiterung im Jahr 2010 bis zu 56 Flugbewegungen in einer Stunde am FMO abwickeln können, und zwar auch unabhängig von einer Startbahnverlängerung", fügte er hinzu. "Diese Ausweitung ist völlig überdimensioniert."

Die BI-Vertreter kündigten an, dass sie in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt K. Sommer aus Berlin ein Einwände-Formular erstellen und dies in einer besonderen Veranstaltung vorstellen werden.

 

 

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04.07.2003 Bi-Forderung: Grundstücke im Gewerbepark am FMO für Luftfrachtabwicklung vertraglich ausschließen

In den bevorstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2003 sowie des Rates der Stadt Greven am 23.07.2003 soll ein Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des FMO-Gewerbeparkes (sog. Airport-Park) gefasst werden. Die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. ist mit der im Internet nachzulesenden Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung nicht einverstanden.

Die BI befürchtet, dass der geplante Gewerbepark letztlich vor allem der Durchführung von sehr großem Frachtflugverkehr am FMO dienen wird. Wenn der im Entwurf vorliegende raumordnerische Vertrag so abgeschlossen wird, wäre der FMO-Gewerbepark sehr gut geeignet, dass sich dort raum- und bauplanungsrechtlich zukünftig im großem Umfang Speditionen und Frachtfirmen ansiedeln können, die Frachtgüter vom und zum FMO transportieren.

Der Entwurf enthält zwar den Satz: " Die Entwicklung eines Frachtflugdrehkreuzes im Airport-Park ist auszuschließen." Dies ist aber als Absicherung der Grevener Bevölkerung völlig unzureichend. Denn es ist selbstverständlich, dass das Frachtflugdrehkreuz nicht im FMO-Gewerbepark sondern auf dem Gelände der FMO-GmbH errichtet würde. Der FMO-Gewerbepark hat aber dennoch eine sehr große Bedeutung für die eventuelle Einrichtung eines Frachtflugdrehkreuzes. Denn damit kann landseitig die Abwicklung des Luftfrachtverkehrs durch die Ansiedlung von entsprechenden Speditionsunternehmen sehr stark unterstützt werden.

Nach dem Inhalt des Vertragsentwurfes kommt es nicht mehr entscheidend auf die Planungsinteressen der Stadt Greven an sondern auf die der Region und des Landes NRW. Der vorgesehene Gewerbepark soll nämlich ein Gewerbegebiet von überregionaler Bedeutung im Sinne der Gewerbeflächenpolitik des Landes sein. So steht es im Vorspann (Präambel) zu diesem Vertrag. In § 2 des Vertrages ist ausdrücklich hervorgehoben, dass den überregionalen Anforderungen bei der gemeinsamen Planung und Durchführung Rechnung getragen wird. Es wird nicht gesagt, was diese überregionalen Anforderungen sind und wer diese festlegt. Eine Einschränkung wird insoweit ebenfalls nicht gemacht.

Die Stadt muss nach Auffassung der BI die Verträge mit dem Kreis Steinfurt, der Stadt Münster und dem Land NRW so vereinbaren, dass im FMO-Gewerbepark Nutzungen von Gewerbegrundstücken, die wesentlich der Abwicklung von Luftfracht dienen, ausgeschlossen sind. Nur dies entspricht den Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Greven auf eine möglichst ungestörte Nachtruhe, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.

 

 

29.05.2003 Freiwilliger Lärmschutz des FMO völlig unzureichend

Das von der FMO-GmbH beabsichtigte freiwillige Lärmschutzprogramm für passiven Lärmschutz ist völlig unzureichend. Außerdem wollen die Lärmbetroffenen in erster Linie aktiven Lärmschutz, d.h. ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Insoweit bewegt sich die FMO-GmbH jedoch überhaupt nicht. Zu dieser Einschätzung kamen die Vertreter der BI gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, bei dem jüngsten Stammtischgespräch der BI.

Im bisher bekannt gewordenen Lärmschutzprogramm (Schallschutzfenster, automatische Entlüftung) gehe die FMO-GmbH beim Schutzniveau von nächtlichen Lautstärkepegel von 55 dB(A) im Schlafzimmer aus, die nicht mehr als 6 mal überschritten werden dürften. Die neuere Lärmwirkungsforschung lege aber höhere Anforderungen zugrunde. Eine Gefährdung der Gesundheit sei bereits bei nächtlichen Lautstärkepegel über 50 dB(A) gegeben. Eine Differenz von 5 dB(A) sei im Bereich der Lärmwirkung sehr hoch. Der gemessene Lärm werde nämlich logarithmisch dargestellt. Dabei stelle eine Erhöhung um 10 dB(A) eine Verdoppelung des empfundenen Lärms dar.

Die Vertreter der BI teilten mit, dass inzwischen der Luftverkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Sommer aus Berlin im Auftrag der BI ein 14-seitiges Schreiben an das Verkehrsministerium geschickt habe. Ziel sei es, unabhängig vom möglichen Ausgang des Planfeststellungsverfahrens schon jetzt eine deutliche Verschärfung der ab dem 1.11.2002 am FMO geltenden Nachtflugregelung beim dafür zuständigen Landesverkehrsministerium zu erreichen.

In dem Schreiben sei zum einen beantragt worden, dass das Verkehrsministerium Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr untersage. Falls dieser Antrag abgelehnt werde, werde zum anderen hilfsweise beantragt, dass Betriebsbeschränkungen für den FMO erlassen werden. Diese müssten dann letztlich zum Ergebnis haben, dass durch geeignete Maßnahmen, wie die Auferlegung eines Schallschutzprogramms, sicher gestellt werde, dass in den Schlafräumen der Betroffenen bei ausreichender Lüftung in der Nachtzeit (von 22 bis 6 Uhr) keine höheren und häufigeren Schallpegel als 6 X 50 dB(A) in 1 Prozent der Nächte vorkommen.
Die Vertreter der BI wiesen darauf hin, dass jetzt das Verkehrsministerium über diese Anträge korrekt entscheiden müsse. Falls das Verkehrsministerium bei seiner Entscheidung Fehler mache, kündigten die Vertreter der BI bereits jetzt eine Klage hiergegen an.

 

 

 

 

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16.03.2003 Bürgerantrag: Rechtsgutachten über Verschärfung der Nachtflugregelung

Mit Schreiben vom 12.12.2002 an Bürgermeister Egon Koling haben Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming zugleich im Namen der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, einen Bürgerantrag gestellt mit dem Ziel, dass der Rat der Stadt Greven folgenden Beschluss fasst:

Die Stadt Greven beauftragt einen im Luftverkehrsrecht fachkundigen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines schriftlichen Rechtgutachtens zur Frage, ob und wie und in welchem Umfang gegenüber dem Verkehrsministerium eine Verschärfung der ab dem 1.11.2002 geltenden neuen Nachtflugregelung am FMO gerichtlich durchgesetzt werden kann.

In dem fünfseitigen Schreiben hat die BI diesen Antrag im einzelnen begründet. Über diesen Antrag wird der Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am Mittwoch, den 19.03.2003, abstimmen. Allerdings schlägt die Verwaltung der Stadt Greven laut der im Internet veröffentlichten Beschlussvorlage vor, den Antrag abzulehnen.

Die Begründung hierfür ist nach Meinung der BI mehr als dürftig. Danach sehe die Verwaltung keine rechtliche Perspektive für die Durchsetzung eines Nachtflugverbotes, da aktuell auf dem Gebiet der Grenzwertregelung für Fluglärm bei Tag und bei Nacht keine verbindlichen Aussagen zu bekommen seien.

Die BI weist hierzu darauf hin, dass man die rechtliche Perspektive für die gerichtliche Durchsetzung eines möglichst weitgehenden Nachtflugverbotes durchaus bekommen könne.

Die BI meint, dass eine Verschärfung der neuen Nachtflugregelung sehr wohl mit großer Wahrscheinlichkeit gerichtlich durchsetzbar sei. Das Verkehrsministerium gehe bei der neuen Nachtflugregelung von den wissenschaftlich nicht mehr haltbaren Kriterien von Prof. Jansen aus. Es bestehe aber eine große Wahrscheinlichkeit, dass das zuständige Gericht die nunmehr von den Wissenschaftlern nahezu einhellig vertretenen neuen Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung zugrunde lege. Ein gewisses Risiko bleibe vor Gericht natürlich immer. Man habe natürlich überhaupt keine rechtliche Perspektive auf eine bessere Nachtflugregelung, wenn man wie die Stadtverwaltung es von vorneherein ablehne, einen auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechtes fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten.

Die BI erinnert die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger im Rat der Stadt Greven an ihren 1999 gefassten fast einstimmigen (eine Gegenstimme) Ratsbeschluss, alles zu tun, um die Forderung auf Einführung eines generellen Nachtflugverbotes am FMO durchzusetzen. Zudem ließe sich durch ein möglichst weitgehendes Nachtflugverbot auch der drohende nächtliche Frachtflugverkehr am FMO verhindern.

 

 

 

 

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14.03.2003 Konkrete Interessen an Frachtflug

"Für Interkontflüge von Geschäftsleuten besteht am FMO kein Bedarf. Das gleiche gilt für Interkont-Touristenflüge", meinten die Vertreter der BI gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven beim jüngsten Stammtischgespräch. "Es geht der FMO-GmbH und den dahinter stehenden Gesellschaftern immer deutlicher um den Ausbau des FMO zu einem großen Luftfrachtflughafen", ergänzte Hans Joachim Leuschner.

Im Bedarfsgutachten des FMO-Gutachters Dr. W. Allemeier habe bereits der weltweit tätige Expressgutkonzern DHL-International mit Sitz in Brüssel eindeutig sein Wünsche geäußert, neben Brüssel ein zweites europäisches Luftfrachtdrehkreuz am FMO zu errichten. Dafür sei nach Auffassung dieses Konzerns Voraussetzung, dass 25 Frachtflugzeuge nachts zwischen 1 und 4 Uhr ihre Waren am FMO austauschen könnten. Laut Presseberichten sei die Fa. DHL-International inzwischen in den letzten Jahren von der Deutschen Post aufgekauft worden. Dies erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass die Fa. DHL in Deutschland ein europäisches Luftfrachtdrehkreuz einrichten werde, meinten die BI-Vertreter. Die Deutsche Post strebe nämlich an, das weltweit führende Logistikunternehmen zu werden. Die Fa. DHL besitze über 200 eigene Frachtflugzeuge. Für sie würden über 200 Luftfahrtgesellschaften Waren transportieren. Ludger Schulze Temming wies darauf hin: "Wenn die Fa. DHL-International am FMO ein Luftfrachtdrehkreuz errichtet, sind mindestens 50 Nachtflugbewegungen zusätzlich zu dem jetzt bereits vorhandenen Nachtfluglärm zu erwarten."

Für die Einrichtung eines Frachtflugdrehkreuzes am FMO seien Grundstücke erforderlich, auf denen sich Speditionen ansiedeln könnten, die Frachtgüter von und zum FMO transportieren würden. "Hier muss die Stadt Greven bei der Ausübung ihrer Planungshoheit beim Gewerbegebiet am FMO aufpassen", meinte Ludger Schulze Temming. "Die Stadt Greven muss die Verträge mit dem Kreis Steinfurt und der Stadt Münster so abschließen, dass dort Nutzungen von Gewerbegrundstücken, die wesentlich der Abwicklung von Luftfracht dienen, ausgeschlossen sind."

Die Teilnehmer des BI-Stamtischgespräches forderten Bürgermeister Egon Koling auf, dass dieser endlich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Einwohnerversammlung über die Ergebnisse der bereits seit einigen Monaten geführten Vertragsgespräche mit dem Kreis Steinfurt und der Stadt Münster informiere. "Die Stadt Greven darf im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger keinen Vertrag ohne eine vorherige öffentliche Diskussion hierüber abschließen", fordert die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend."

 

 

 

 

 

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23.01.2003 Bericht über neues FMO-Gutachten.

Mit Genugtuung, so Hajo Leuschner, der Sprecher der Bürgerinitiative gegen den Ausbau des FMO e.V. (BI) habe man zur Kenntnis genommen, dass das NRW-Verkehrs-ministerium ein neues Bedarfsgutachten für das Planfeststellungsverfahren Startbahnverlängerung am FMO in Auftrag gegeben hat. Damit ist man unter anderem auch den Forderungen der BI nachgekommen, die in der Vergangenheit immer die Plausibilität des sog. Allemeyer-Gutachtens in Zweifel gezogen hat.

Die BI hat in zahlreichen begründeten und detaillierten Schreiben an das Ministerium aufgezeigt, dass weder mit dem ersten Allemeyer-Gutachten aus 1996, noch mit der Nachbesserung aus Dezember 2001 ein Bedarf für die geplante Startbahnverlängerung nachzuweisen ist und dass diese Gutachten einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden.

Viele Bewohner im Umfeld des FMO, so die Einschätzung der Bürgerinitiative, verbinden mit der Vergabe des neuen Gutachtens an Prof. Wolf von der TH Aachen die Hoffnung, dass dieser endlich ein realitätsnahes Szenarium entwickelt und damit dann dieses unsägliche Planfeststellungsverfahren im Sinne der Vernunft beendet wird.

Dass es trotz der für Jedermann sichtbaren Entwicklung im Luftverkehrsbereich &endash; sprich Bündelung und Konzentration der Kapazitäten auf die großen Luftdrehkreuze &endash; in der Region immer noch unbelehrbare Lobbyisten für die Startbahnverlängerung gibt, ruft bei der Bürgerinitiative nur Kopfschütteln hervor.

Die Bürgerinitiative ruft die Mitglieder des Aufsichtsrates auf, sich endlich den Realitäten zu stellen und die Geschäftsführung der FMO GmbH zu veranlassen, beim Ministerium den Antrag auf Planfeststellung einer Startbahnverlängerung zurückzuziehen. Nach Meinung der BI ist dieser Schritt aus ökonomischen und ökologischen Gründen schon lange überfällig.

Eine Startbahnverlängerung die keiner braucht, mit finanziellen Mitteln die keiner hat, macht einfach keinen Sinn, so die abschließende Bewertung der BI.

 

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13.12.2002 Bi-Antrag: Stadt Greven soll Rechtsgutachten einholen - Klage gegen Nachtflugregelung möglich? Bürgerantrag zum Download!

Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming haben sich zugleich auch im Namen der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven mit einem fünfseitigen Bürgerantrag an Bürgermeister Egon Koling gewandt. Sie wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass der Rat der Stadt Greven in der nächsten Ratssitzung am 18.12.2002 folgenden Beschluss fasst:

Die Stadt Greven beauftragt einen im Luftverkehrsrecht fachkundigen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines schriftlichen Rechtgutachtens zur Frage, ob und wie und in welchem Umfang gegenüber dem Verkehrsministerium eine Verschärfung der ab dem 1.11.2002 geltenden neuen Nachtflugregelung am FMO gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Zur Begründung führen sie unter anderem aus: Das Verkehrsministerium hat mit der neuen Nachtflugregelung einseitig die wirtschaftlichen Interessen der FMO-GmbH berücksichtigt. Nach dieser Betriebsregelung können in den nächsten fünf Jahren alle Flugzeuge fliegen, die die Anforderungen der Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums für die Kapitel 3-Flugzeuge erfüllen. Damit ist praktisch am FMO ein uneingeschränkter Nachtflugverkehr zulässig, weil alle derzeit am FMO im Einsatz befindlichen Flugzeugtypen bis auf ganz wenige Ausnahmen die Anforderungen der sog. Bonusliste der Kapitel 3-Flugzeuge erfüllen. Dies geht auf Kosten der Schlafruhe der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung.

Die Nachtflugbewegungen am FMO sind in den letzten 12 Jahren um 630% angestiegen. In den 7 verkehrsreichsten Monaten von April - Oktober haben sich die Zahlen von 533 (1990) auf 3.389 (2001) Nachtflugbewegungen erhöht. Der vorhandene und der in den nächsten fünf Jahren zu erwartende Nachtfluglärm stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der vom Fluglärm betroffenen Einwohner Grevens dar. Wir verweisen auf die Vorträge von Prof. Hecht und Dr. Maschke aus Berlin, die diese hier in Greven gehalten haben, und auf deren schriftliche Ausführungen im Bundesgesundheitsblatt 1997 S. 3 ff und S. 85 ff sowie Bundesgesundheitsblatt 2001 S. 1001 ff.

Die fast einhellige Meinung in der neueren Lärmwirkungsforschung fordert als minimales Schutzziel, dass regelmäßig nächtliche Maximalpegel von 52 dB(A) am Ohr des Schläfers vermieden bzw. unterschritten werden sollten.
Das hat für den FMO Auswirkungen. Unter Berücksichtigung eines Dämmwertes für zu Lüftungszwecken gekippten Fensters von 10 dB(A) dürfen außen gemessen die nächtlichen Maximalpegel nicht den Grenzwert von 62 dB(A) überschreiten. Die im Jahr 2002 durch eine von der FMO-GmbH beauftragte Firma gemessenen Lautstärkemaximalpegel überschreiten an den Messpunkten in Greven-Nord und Reckenfeld- Süd nachts die Grenze zur Gesundheitsbeeinträchtigung sehr häufig.

Ein weiteres Untätigbleiben der Stadt Greven ist im Interesse der vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht länger hinnehmbar.

Bürgerantrag zum Download!

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10.11.2002 Verkehrsministerium verlängert uneingeschränkte Nachtflugregelung ohne Begründung

Jetzt ist es amtlich. Das Landesverkehrsministerium erlaubt der FMO-GmbH mit der ab 01.11.2002 geltenden neuen Nachtflugregelung in den nächsten 5 Jahren einen praktisch uneingeschränkten Nachtflugbetrieb am FMO, so die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO in einer Pressemitteilung. Die BI führt weiter aus: Die Einschränkung, dass am FMO nachts nur die sogenannten Kapitel 3-Flugzeuge mit Bonuslisten-Eigenschaft fliegen dürfen, ist in Wirklichkeit für die FMO-GmbH keine Einschränkung. Bis auf 1 bis 2 Prozent fliegen seit vielen Jahren ohnehin nur noch diese Flugzeuge. Wie viel Lärm sie machen, ist den Bürgerinnen und Bürgern von Greven und Ladbergen bestens bekannt.

Über 7.200 Unterschriften von Bürgern in Greven und über 3.500 Unterschriften von Bürgern in Ladbergen und Umgebung für die Forderung auf Einführung eines generellen Nachtflugverbotes am FMO zwischen 22 und 6 Uhr sind vom Landesver-kehrsministerium ignoriert worden. Ebenso die entsprechenden Ratsbeschlüssen von Greven und Ladbergen. Das Verkehrsministerium hält es nicht einmal für nötig, die Kommunen Greven und Ladbergen vor Erlass der neuen Regelung anzuhören.
Eine Begründung, warum das Verkehrsministerium nicht wenigstens ein möglichst weitgehendes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr am FMO erlassen hat, wird ebenfalls nicht gegeben. Auch nicht in der Sitzung der Fluglärmkommission am 04.11.2002. An den Flughäfen Düsseldorf und Dortmund bestehen weitgehende Nachtflugverbote."Sind die Bürgerinnen und Bürger von Greven und Ladbergen Bürger zweiter Klasse?", fragt die BIin ihrer Presseerklärung.Die BI appelliert an die Bürgervertreter im Rat der Stadt Greven, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern einen Überprüfung der neuen Betriebsregelung durch einen Fachanwalt für Luftverkehrsrecht zu beschließen und die Erfolgsaussichten eines Rechtsverfahrens prüfen zu lassen. Es kann nach Auffassung der BI nicht sein, dass die Stadt Greven sich gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern aus der Verantwortung stiehlt mit der Ausrede: " Die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. wird es schon richten."

 

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06.12.2002 Greven muss für die neue Nachtflugregelung tätig werden

Übereinstimmend forderten die Anwesenden beim jüngsten Stammtischgespräch der BI gegen den Ausbau des FMO, dass die Stadt Greven jetzt umgehend wegen der neuen ab 1.11. 2002 geltenden Nachtflugregelung am FMO tätig wird. Die Stadt Greven müsse im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger einen im Luftverkehrsrecht fachkundigen Rechtsanwalt mit dem Ziel beauftragen, beim Landesverkehrsministerium eine Verschärfung dieser Betriebsregelung zu erreichen.

Eine Verschärfung sei aufgrund des in Ladbergen und Greven im Jahr 2002 gemessenen nächtlichen Fluglärms dringend erforderlich. Sie ist nach Auffassung der BI-Vertreter unter Berücksichtigung der neusten Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung auch mit großer Wahrscheinlichkeit durchsetzbar. Das Verkehrsministerium habe sich bei dem Erlass dieser Nachtflugregelung offensichtlich immer noch nach den überholten Grenzwerten des FMO-Gutachters Prof. Jansen gerichtet. Diese Grenzwerte (nachts nicht mehr als sechs mal über 60 dB(A) am Ohr des Schläfers gemessen) seien laut Dr. Maschke und anderer Experten wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Nach Auffassung von Dr. Maschke und anderer Wissenschaftler dürfen die Lärmwerte nachts nicht mehr als vier mal höher als 52 dB(A) liegen.

Das Verkehrsministerium habe mit der neuen Nachtflugregelung für die nächsten fünf Jahre einseitig die wirtschaftlichen Interessen der FMO-GmbH berücksichtigt, weil jetzt praktisch ein uneingeschränkter Nachtflugverkehr zulässig sei. Dies gehe auf Kosten der Schlafruhe der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung. Dies betreffe nicht nur den Bereich im Norden von Ladbergen sondern unter Berücksichtigung der richtigen Grenzwerte das ganze Gebiet von Ladbergen und sehr große Teile von Greven.

Die BI-Vertreter machten deutlich, dass mit der neuen Nachtflugregelung jedenfalls für die nächsten fünf Jahre auch ein praktisch unbegrenzter Frachtflugverkehr ermöglicht werde. Beim Frachtflugverkehr würden nämlich die gleichen Flugzeugtypen eingesetzt, wie sie im Passagierverkehr verwendet würden.

Die BI-Vertreter wiesen weiterhin darauf hin, dass entgegen anders lautender Infor-mationen in der Fluglärmkommission sie aufgrund einer Rücksprache mit Rechtsanwalt Sommer aus Berlin nicht die Hoffnung hätten, dass das Verkehrsministerium von sich aus die jetzt für die nächsten fünf Jahre getroffene Nachtflugregelung zugunsten der Bürger verschärfen werde, wenn das Verkehrsministerium voraussichtlich im nächsten Jahr den Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Startbahnverlängerung fasse. Ein weiteres Untätigbleiben der Stadt Greven sei deshalb nicht hinnehmbar.

 

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15.10.2002 Frachtflugdrehkreuz und norddeutsches Luftfrachtzentrum am FMO-Gewerbepark verhindern

Mit großer Sorge verfolgt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven die laufenden Verhandlungen der Stadt Greven mit dem Kreis Steinfurt und der Stadt Münster zur Planung und Vermarktung des Gewerbeparks am FMO. Es gilt ein Frachtflugdrehkreuz und ein norddeutsches Luftfrachtzentrum am FMO zu verhindern, so die BI in ihrer Pressemitteilung. Denn Frachtflug bedeutet Nachtflug.

Die drei zukünftigen Vertragspartner wollen in einem Vertrag festlegen, nach welchen Leitlinien die Stadt Greven zukünftig den Gewerbepark am Flughafen planen und vermarkten soll. Wenn die Stadt Greven später von den vereinbarten Leitlinien abweichen will, macht sie sich gegenüber den beiden anderen Vertragspartnern schadensersatzpflichtig. Damit schränkt sich die Stadt Greven faktisch ein. Die Einflussmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Greven wird dadurch stark beschnitten. Wenn die Bürger bei dem Gewerbepark am FMO etwas anderes als die Vertragsparteien wollen, wird ihnen mit der Schadensersatzverpflichtung der Stadt Greven gedroht werden.

Die BI ist zwar nicht generell gegen eine Zusammenarbeit mit dem Kreis Seinfurt und der Stadt Münster, es kommt aber darauf an, die Weichen richtig zu stellen.Für die Einrichtung eines Frachtflugdrehkreuzes am FMO sind Grundstücke erforderlich, auf denen sich Speditionen ansiedeln können, die Frachtgüter von und zum FMO transportieren. In dem Vertrag muss ausgeschlossen werden, dass sich derartige Speditionen dort niederlassen, fordert die BI in einer Pressemitteilung.

Die BI unterstützt deshalb den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Verträge mit dem Kreis Steinfurt und der Stadt Münster so zu gestalten, dass Nutzungen, die wesentlich der Abwicklung von Luftfracht dienen, ausgeschlossen werden. Die Bürgerinitiative hat kein Verständnis für die Aussage des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion H. Niehues in der letzten Ratssitzung, ein Ratsbeschluss mit einem entsprechenden konkreten Verhandlungsauftrag für die Vertreter der Stadt Greven würde die Gespräche mit den beiden zukünftigen Vertragspartnern belasten. Die gesundheitliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Greven und Ladbergen ist nach Auffassung der BI jedoch wichtiger als eine mögliche Belastung der Vertragsgespräche. Im Gegenteil komme es bei Vertragsgesprächen darauf an , den Vertragspartnern deutlich zu sagen, was für die Bürgerinnen und Bürger nicht verhandelbar ist.

 

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27.08.2002 - 31% aller Flugbewegungen in der Nacht

Wie die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, in einer Pres-seerklärung mitteilt, haben Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming in einem Schreiben an den Landesverkehrsminister Ernst Schwanhold weitere Einwendungen gegen die geplante Startbahnverlängerung erhoben.

Der sehr stark gestiegene Anteil bei den nächtlichen Flugbewegungen auf eine Höhe von derzeit 31 Prozent der gesamten Flugbewegungen bei den Touristenflügen entziehe den von der FMO-GmbH für das Jahr 2010 berechneten Dauerschallpegeln den Boden. In den Planfeststellungsunterlagen sei die FMO-GmbH demgegenüber nur von einem nächtlichen Fluganteil von 9 Prozent ausgegangen. Auch aus diesem Grunde sei die Nachtschutzzone in den Planfeststellungsunterlagen viel zu klein ausgewiesen worden.

Die BI-Vertreter gehen in dem Schreiben davon aus, dass auch in Zukunft der Anteil der nächtlichen Flugbewegungen weiter ansteigen werde. Die FMO-GmbH habe nämlich in zahlreichen Presseveröffentlichungen immer wieder unmissverständlich ihr Interesse an einem weiteren Ausbau des Nachtflugbetriebes am FMO zum Ausdruck gebracht. Die FMO-GmbH sehe darin einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen NRW-Flughäfen, die starke Beschränkungen des Nachtflugverkehrs haben (wie z.B. Düsseldorf, Dortmund und Paderborn).

"Es ist für uns nicht länger hinnehmbar, dass die FMO-GmbH einseitig ihre wirt-schaftlichen Interessen auf Kosten der für unsere Gesundheit sehr wichtigen Nachtruhe verfolgt", teilen Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming dem Verkehrsminister mit.

Zugleich fordert die BI gegen den Ausbau des FMO jetzt vom Bürgermeister ein energisches Eintreten für die Umsetzung des Ratsbeschlusses mit der darin enthaltenen Forderung gegenüber dem Verkehrsminister auf möglichst baldige Einführung eines generellen Nachtflugverbotes am FMO zwischen 22 und 6 Uhr. Dies ist besonders jetzt sehr wichtig, weil die bisherige Nachtflugregelung am FMO im Oktober 2002 ausläuft, teilt die BI abschließend in ihrer Presseerklärung mit.

 

 

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04.08.02 Kein Norddeutsches Luftfrachtzentrum in Greven

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. wendet sich gegen die Pläne der Stadt Münster und des Kreises Steinfurt, wonach die Stadt Greven die Planungshoheit für den geplanten Gewerbepark am FMO an einen Planungsverband abgeben soll, der aus dem Kreis Steinfurt und den Städten Münster und Greven besteht. In einem solchen Planungsverband könnte die Stadt Greven nämlich durch die beiden anderen Beteiligten überstimmt werden. Dies würde sich für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger von Greven und Ladbergen sehr negativ auswirken, wenn mit dem Gewerbepark die Abwicklung von Luftfrachtverkehr ermöglicht werden soll. Dies wäre der Fall, wenn dort der weltweit tätige Luftfrachtkonzern DHL seinen Europa-Hub (vgl. Ausgangsgutachten aus 1996 von Allemeyer) errichtet und/oder ein Norddeutsches Luftfrachtzentrum geschaffen wird.(vgl. Ergänzungsgutachten aus 2001 von Allemeyer).

Genau dies befürchtet die BI gegen den Ausbau des FMO. Die Kreisstrasse K 9 , die zur Zeit parallel zur Startbahn verläuft, soll nach den Plänen des Kreises Steinfurt gleich zu Beginn nach Süden verschwenkt werden und hinter dem Hof Uennigmann her auf den Kreisverkehr am FMO zu verlaufen. Der Kreis Steinfurt will mit der schon seit einiger Zeit geplanten Verlegung der Kreisstraße K 9 es der FMO-GmbH ermöglichen, dort eine Vorfeldfläche zu schaffen. Dies hätten Vertreter des Kreises Steinfurt im Rathaus Greven anlässlich der Vorstellung der Pläne zum direkten Autobahnanschluss am FMO gesagt. Die BI ist der Auffassung, dass die FMO-GmbH dann demnächst direkt im Anschluss an die Rollbahnen eine riesige Vorfeldfläche bauen könnte, auf der dann nachts zwischen 1 und 4 Uhr 25 Frachtflugzeuge der Firma DHL gleichzeitig be- und entladen werden könnten (vgl. dazu das Ausgangsgutachten des FMO-Gutachters Allemeyer). Dies würde mindestens zu zusätzlichen ca. 50 Nachtflügen führen.

Dass der Oberbürgermeister der Stadt Münster Tillmann und der Landrat des Kreises Steinfurt Kubendorff entsprechende Ausbaupläne der FMO-GmbH zum riesigen Frachtflughafen unterstützen würden, steht nach Meinung der BI aufgrund verschiedener öffentlicher Äußerungen fest.Es liegt in dem Verantwortungsbereich der Vertreter der Bürgerinnen und Bürger im Rat der Stadt Greven, in der ersten Ratssitzung der Stadt Greven nach den Som-merferien am 04.09.2002, in der es um die Abtretung von Planungsrechten geht, ei-ne solche Entwicklung zu verhindern, so die BI abschließend in ihrer Pressemittei-lung.

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06.07.02 Direkter Autobahnanschluss für den FMO

Wie die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, mitteilt, haben Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming inzwischen ihre Einwände gegen die geplante Kreisstraße K 1 n (direkter Autobahnanschluss des FMO an die A 1) erhoben. Sie haben dieses in einem Schreiben an den hierfür zuständigen Bürgermeister der Stadt Greven Egon Koling getan.

Laut Mitteilung der BI stellen sie dieses Schreiben als Formularschreiben allen Interessierten als Grundlage für Einwendungsschreiben zur Verfügung. Das Schreiben ist auf der Internetseite der BI unter www.bi-greven-fmo.de abrufbar. Die BI weist darauf hin, dass die Frist zur Erhebung von Einwendungen, die an den Bürgermeister der jeweiligen Kommune zu richten sind, am Donnerstag, den 11.07.2002 abläuft.

Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming führen laut Mitteilung der BI in ihrem Schreiben u.a. aus: Der direkte Autobahnschluss des FMO ist überflüssig, weil der FMO bereits jetzt über die beiden Autobahnanschlussstellen (AS) Greven und Ladbergen hervorragend an das überregionale Straßennetz angebunden ist. Das gilt auch für den noch in den Sternen stehenden interkommunalen Gewerbepark am FMO. Die neu geplante Anschlussstelle AS 75 bringt nur einen Zeitgewinn von höchstens 3 bis 4 Minuten. Hier würde der Kreis Steinfurt unnötig ca. 5 Mio. Euro verschwenden. Mit 34,5 m Breite hat die geplante Kreisstraße fast einen autobahnmäßigen Zuschnitt, meinen die Verfasser des Einwendungsschreibens. Außerdem führen sie aus: Die Baumaßnahme ist auch wegen der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, wie sie u.a. in der ausgelegten Umweltverträglichkeitsstudie aufgeführt worden sind, nicht vertretbar. Letztlich soll nur der FMO-GmbH ein Werbeargument an die Hand gegeben werden, damit diese möglichst viele Urlauber aus dem Ruhrgebiet anlocken kann. Dies führt nach Auffassung der Verfasser insbesondere wegen des sehr hohen Anteils (31%) an Nachtflügen bei den Urlaubsflügen zu deutlichen Einbußen bei der Lebensqualität der Bevölkerung in Greven und Ladbergen. Das gleiche gelte, wenn mit dieser Baumaßnahme die Abwicklung vom Luftfrachtverkehr im großen Stil geplant sei.


Pressemitteilung vom 24.06.2002

Auf der Grundlage eines 12-seitigen Schreibens des Rechtsanwaltes(RA) Karsten Sommer aus Berlin haben Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming in einem Schreiben an den Verkehrsminister ergänzende Einwände im Rahmen des noch laufenden Planfeststellungsverfahren zur Startbahnverlängerung am FMO vorgebracht.

Wie die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. in einer Pressemitteilung erläutert, weist RA Sommer in diesem an die BI gerichteten Schreiben zu den möglichen Auswirkungen der beiden Gutachten von Dr. W. Allemeyer (Ausgangsgutachten aus 1996 und Ergänzungsgutachten aus Dezember 2001) unter anderem auf folgendes hin:

Im Planfeststellungsverfahren sei eine Prognose zur Entwicklung des Flugverkehrs und insbesondere der damit verbundenen Fluglärmbelastung zum Gegenstand der Entscheidung zu machen. Die Prognose müsse zum Zeitpunkt der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde noch aktuell sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) sei eine Orientierung an bloß theoretisch denkbare Beeinträchtigungen ausgeschlossen. Maßgeblich müsse vielmehr sein, welche Lärmbeeinträchtigungen realistischerweise in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten seien.

RA Sommer kritisiert sowohl am Ausgangsgutachten von Allemeyer aus 1996 als auch am Ergänzungsgutachten aus Dezember 2001, dass aus beiden Gutachten nicht mit der genügenden Sicherheit eine Prognose im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG zu entnehmen sei. Es würde sich außerdem insbesondere die Frage stellen, ob die der Planfeststellung zugrunde liegende Annahme, es finde kein erheblicher Nacht-Frachtflug-Verkehr statt, noch zutreffe.

Für einen erheblichen Nacht-Frachtflug-Verkehr spreche, dass bei einem weitgehend rechtlich ungehinderten Nachtflugverkehr und bei einem für die FMO-GmbH positiven Planfeststellungsbeschluss eine solche Entwicklung wegen der mit der Genehmigung einhergehenden Betriebspflicht für die FMO-GmbH ungehindert voranschreiten könnte. Dagegen spreche, dass Allemeyer keinen möglichen Träger für den Frachtflug am FMO benennen könne.

Nach der Rechtsprechung des BVerwG sei ein Verkehrsbedarf für Interkontinentalver-kehr zwar grundsätzlich als Planrechtfertigung anerkannt. Hingegen sei eine reine An-gebotsplanung bisher als Planrechtfertigung rechtlich nicht anerkannt. Reine Chancen und Erwartungen im Sinne von bloß theoretisch denkbaren Entwicklungen seien nicht dem Bereich des konkreten Verkehrsbedarfs sondern dem Bereich einer unzulässigen Angebotsplanung zuzuordnen.

RA Sommer stellt in seinem Schreiben nach Durchsicht des Allemeyer-Gutachtens fest, dass der Gutachter im gesamten Gutachten keinen bestehenden oder mit Sicherheit zu erwartenden Verkehrsbedarf im Interkontinental-Flugverkehr, ebenso wenig wie im Fracht-Flugverkehr aufzeigt. Wenn hingegen das Verkehrsministerium als Genehmigungsbehörde die Aussagen von Allemeyer im Sinne einer Prognose für einen konkret zu erwartenden Verkehrsbedarf ernst nehme, sei im Hinblick auf die Möglichkeit eines erheblichen zusätzlichen Frachtflugverkehrs mit großer Sicherheit eine erneute Anhörung erforderlich.

 


01.06.2002 FMO-BI aktualisiert ihre Gegenwehr. Von NRW-Minister neue Anhörung verlangt

Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming von der BI gegen den Ausbau des FMO e.V. haben ein 14-seitiges Schreiben (zusammen mit 23 Anlagen) an den Landesverkehrsminister Ernst Schwanhold geschickt. Darin haben sie ergänzende Einwände im Rahmen des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Startbahnverlängerung am FMO erhoben.

Gegenstand ist vor allem das aktualisierte Bedarfsgutachten von Dr. W. Allemeyer aus Dezember 2001. Sie sehen den im Ergänzungsgutachten gemachten weiteren Versuch des Gutachters der FMO-GmbH erneut als gescheitert an, einen Bedarf für eine Startbahnverlängerung für Interkont (IK)-Flüge zu begründen. Zur Begründung verweisen sie auf die Äußerungen von Prof. Dr. Wolf von der Technischen Hochschule Aachen und von Dieter Wilken, Abteilungsleiter beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Diese hätten bereits zum Ausgangsgutachten gesagt, dass ein IK-Passagierverkehr am FMO keine Chance habe. Die Vertreter der BI haben dem Verkehrsminister in dem Schreiben mitgeteilt, dass sich an der Richtigkeit dieser Einschätzung durch das jetzt vorliegende Ergänzungsgutachten nichts geändert hat, zumal sich die Voraussetzungen für die FMO-GmbH noch zu deren Ungunsten verschlechtert haben.

Der Gutachter habe zwar ebenso wie bereits im Ausgangsgutachten aus dem Jahr 1996 die Gründe aufgeführt, die gegen eine Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m sprechen würden. Bei der von ihm vorgenommenen Abwägung komme er dann aber eindeutig zu falschen Ergebnissen. Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming berufen sich dabei u.a. auch auf die 8-seitige kritische Stellungnahme, die Annette Meyer-Placke von der Bürgerinitiative in Lienen im Mai 2002 zu dem Ergänzungsgutachten von Allemeyer gemacht hat. Sie fordern eine Überprüfung der Plausibilität und wissenschaftlichen Richtigkeit der Gutachten von Allemeyer durch unabhängige Experten.

Weiterhin führen sie aus, dass ihre schlimmsten Befürchtungen wahr werden könnten: ein europäisches Frachtflugdrehkreuz für Express-Luftfracht und nun zusätzlich ein norddeutsches Luftfrachtzentrum für Standard-Luftfracht. Diese Szenarien hat der Gutachter in den beiden Gutachten aufgeführt. Diese könnte zu einer ungeheuren Zunahme insbesondere des Nachtfluglärms führen. Sie halten deshalb ein weiteres Anhörungsverfahren für die vom zusätzlichen Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger für notwendig. Außerdem ist ebenfalls ein Anhörungsverfahren für die in ihrer Planungshoheit betroffenen Kommunen und für die weiteren Träger öffentlicher Belange erforderlich.

Der Inhalt des Schreibens ist auf der Homepage der BI nachzulesen unter: www.bi-greven-fmo.de.


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24.05.2002 FMO: Luftfrachtzentrum oder Europa-Hub für Expressgut?

Bei dem jüngsten Stammtischgespräch der BI gegen den Ausbau des FMO e.V. waren sich die Teilnehmer einig: Wenn das tatsächlich am FMO verwirklicht wird, was zum Frachtflug sowohl in dem Ausgangsgutachten aus 1996 als auch in dem neusten Ergänzungsgutachten aus 2001 von Dr. W. Allemeyer steht, ist es mit der Nachtruhe in Greven und Ladbergen vorbei.

"In dem Ausgangsgutachten aus 1996 ist von einem europäischen Frachtflugdreh-kreuz die Rede (sogenannter Europa-Hub) während in dem Ergänzungsgutachten aus 2001 zusätzlich ein norddeutsches Luftfrachtzentrum konkret ins Auge gefasst worden ist, das neben weiteren Luftfrachtzentren in Frankfurt, München und Berlin eingerichtet werden soll", machten die Vertreter der BI deutlich.

"Diese beiden Arten der Luftfrachtabwicklung unterscheiden sich deutlich", führten sie weiter aus.

"Ein Europa-Hub (für Expressgut, im wesentlichen bis 5 Kilogramm) funktioniert nach dem Prinzip "Hub and Spoke" (= Narbe und Speiche). Die Frachtflugzeuge kommen nachts aus den europäischen Wirtschaftszentren zum Hub-Flughafen hin und landen hier. Die Waren werden direkt untereinander ausgetauscht und die Frachtflugzeuge fliegen sofort in der gleichen Nacht zurück.

Ein Luftfrachtzentrum funktioniert wie folgt: Die Ware wird mit Lkw, Bahn etc. zum Luftfrachtzentrum transportiert. Dort wird sie in günstige Einheiten sortiert und in die ganze Welt geflogen. Die ankommende Ware aus Übersee wird im Gegenzug vom Frachtflugzentrum aus verteilt."

Wenn man diese Unterschiede klar hat, wird deutlich, dass die Aussage der FMO-GmbH, dass im Ergänzungsgutachten von Dr. W. Allemeyer letztlich nichts Neues steht, falsch ist, stellt die BI ihrer Pressemitteilung fest. Außerdem weist die BI auf den drohenden zusätzlichen Nachtfluglärm hin: Zusätzlich zu den ohnehin aufgrund des Passagierverkehrs für das Jahr 2010 prognostizierten ca. 30 Nachtflugbewegungen in den verkehrsreichsten sechs Monaten und zu den zu erwartenden ca. 50 Nachtflugbewegungen aufgrund des Europa-Hubs kommen bei Einrichtung des norddeutschen Luftfrachtzentrums vorsichtig geschätzt mindestens ca. 20 Nachtflugbewegungen hinzu. Dies wären dann im Jahr 2010 insgesamt über 100 Flugbewegungen pro Nacht mit steigender Tendenz.

Die Teilnehmer fordern von den Politikern in Greven, dass sie umgehend tätig werden. Wenn die Mehrheit im Rat der Stadt Greven schon nicht die BI finanziell unterstützen wolle, so müsse der Rat der Stadt Greven selbst in eigener Regie tätig werden. Dazu gehöre, dass die Stadt Greven möglichst bald einen im Luftverkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragt. Die rechtlichen Aussichten wurden von Ludger Schulze Temming im BI-Stammtischgespräch optimistisch gesehen Es gilt Schaden von der Stadt Greven und ihren Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.


06.05.2002 Pressemitteilung zur Info-Veranstaltung und Podiumsdiskussion: Luftfracht am FMO / Ergänzungsgutachten

Das Netzwerk gegen den Ausbau des FMO hat im Rahmen einer Podiumsdiskussion über das aktualisierte verkehrswirtschaftliche Gutachten von Dr. Werner Allemeyer zur Startbahnverlängerung am FMO informiert. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Bürgerinitiativen, des Umweltforums Münster und von Naturschutzverbänden des Münsterlandes. An der Veranstaltung nahm auch Rechtsanwalt Karsten Sommer, Luftverkehrsrechtsexperte aus Berlin, teil.

Die Vertreter des Netzwerkes sehen den im Ergänzungsgutachten gemachten weiteren Versuch des Gutachters der FMO-GmbH , einen Bedarf für eine Startbahnverlängerung auf eine für Interkont(IK)-Flüge geeignete Länge von 3.600 m zu begründen, erneut als gescheitert an. Zur Begründung verweisen sie auf die Äußerungen von Prof. Wolf von der Technischen Hochschule Aachen und von Dieter Wilken vom Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt, die bereits zum Ausgangsgutachten gesagt hätten, dass ein IK-Passagierverkehr am FMO keine Chance habe. An der Richtigkeit dieser Einschätzung habe sich durch das Ergänzungsgutachten nichts geändert, zumal sich die Voraussetzungen für die FMO-GmbH noch zu deren Ungunsten verschlechtert hätten. Es handelt sich nach Meinung der Vertreter des Netzwerkes nicht um ein wissenschaftliches Gutachten sondern um ein Plädoyer im Auftrag der FMO-GmbH zur Rechtfertigung des Ausbauvorhabens.

Das Netzwerk hält deshalb eine Überprüfung hinsichtlich der Plausibilität und wissenschaftlichen Richtigkeit durch die oben genannten Wissenschaftler, die sich mit der Materie auskennen, für unbedingt erforderlich. Dies gelte auch für die vom Gutachter für das Jahr 2010 nach wie vor prognostizierte Anzahl von 831.000 Interkontfluggästen. Bezeichnenderweise gebe der Gutachter abweichend von seinem Ausgangsgutachten aus 1996 einem Interkontverkehr für Geschäftsreisende am FMO in seinem Ergänzungsgutachten praktisch nur noch äußerst geringe Chancen (allenfalls als Mitflieger in Touristenflugzeugen).

Die Vertreter des Netzwerkes weisen insbesondere darauf hin, dass der Gutachter der FMO-GmbH nunmehr erstmals öffentlich ein großes Frachtflugzentrum am FMO konkret in seine Prognose für das Jahr 2010 mit aufgenommen habe. Derartige Überlegungen habe die FMO-GmbH zunächst immer heftig bestritten. Nur als äußerst fernliegende Möglichkeit habe sie darauf hingewiesen, dass sie nicht für alle Zukunft ausschließen wolle, dass sie nicht doch irgendwann einmal im größeren Umfang Luftfrachtverkehr am FMO abwickeln werde. Erst in der letzten Zeit sei die FMO-GmbH verstärkt dazu übergegangen zu sagen, dass sie den Frachtverkehr doch als eine interessante Option für den FMO ansehe. Den Ausdruck eines Frachtflugdrehkreuzes hat sie dabei aber wohlweislich vermieden. Dadurch seien viele Bürgerinnen und Bürger im laufenden Planfeststellungsverfahren in die Irre geführt worden. Dies gelte ebenfalls für die Vertreter der Kommunen im Bezirksplanungsrat (jetzt Regionalrat). Diese seien aufgrund der Ausführungen im Ausgangsgutachten damals bei der Beschlussfassung zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes am 20.03.2000 von der Bezirksregierung dahingehend informiert worden, dass im Jahr 2010 aller Voraussicht nach nicht mit eigenständigen Frachtflügen am FMO zu rechnen sei, sondern Fracht nur als Beifracht zum Passageverkehr geflogen werde. Trotz der Warnungen der Bürgerinitiative in Greven sowie der Kommunen Greven und Ladbergen hätten die Bezirksregierung und der Bezirksplanungsrat den gegenteiligen Beteuerungen der FMO-GmbH geglaubt. Dieser Beschluss könne deshalb keinen Bestand haben.

Die Vertreter des Netzwerkes meinen, dass ihre bisherigen schlimmsten Befürchtungen hinsichtlich des zukünftigen Nachtfluglärms durch das Ergänzungsgutachten aus Dezember 2001 übertroffen würden, wenn der darin beschriebenen Luftfrachtverkehr in die Tat umgesetzt wird.

In dem Ausgangsgutachten aus 1996 ist von einem europäischen Frachtflugdrehkreuz (für Expressgut), sogenannter Europa-Hub, eines weltweit tätigen Frachtflugkonzerns (wie z.B. die Firma DHL) mit ca. 50 Flugbewegungen pro Nacht die Rede. In dem Ergänzungsgutachten aus Dezember 2001 ist jetzt zusätzlich ein Norddeutsches Luftfrachtzentrum (für Standard-Luftfracht) konkret ins Auge gefasst. Wie viele nächtliche Flugbewegungen dadurch hinzukommen, wird nicht einmal gesagt.

Zur Erläuterung dieser beiden unterschiedlichen Arten der Frachtabwicklung folgendes: Ein Europa-Hub funktioniert nach dem Prinzip "Hub and Spoke" (= Narbe und Speiche). Die Frachtflugzeuge kommen nachts aus den europäischen Wirtschaftzentren zum Hub-Flughafen hin und landen hier. Die Waren werden direkt untereinander ausgetauscht und die Frachtflugzeuge fliegen sofort in der gleichen Nacht zurück.

Ein Luftfrachtzentrum funktioniert wie folgt: Die Ware wird mit Lkw, Bahn etc. zum Luftfrachtzentrum transportiert. Dort wird sie in günstige Einheiten sortiert und in die ganze Welt geflogen. Die ankommende Ware aus Übersee wird im Gegenzug vom Frachtflugzentrum aus verteilt.

Wenn das Verkehrsministerium die Ausführungen des Gutachters der FMO-GmbH in dem Ergänzungsgutachten von Dezember 2001 für zutreffend halte, muss es nach Meinung des Netzwerkes konsequenterweise offen legen, mit wie vielen zusätzlichen Nachtflügen es aufgrund des Frachtflugverkehrs bis zum Jahr 2010 bzw. bis zum Jahr 2015 rechnet. Weiterhin müssen dann neue lärmphysikalische und lärmmedizinische Gutachten vorgelegt werden, in denen der zusätzliche Nachtfluglärm berücksichtigt wird. Gefordert ist jetzt ein weiteres Anhörungsverfahren für die vom zusätzlichen Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für die in ihrer Planungshoheit betroffenen Kommunen, meint das Netzwerk abschließend in seiner Pressemitteilung.

 


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28.04.2002 Einladung zur Podiumsdiskussion. Hintergründe zum Ergänzungsgutachten - Luftfracht am FMO - Montag, den 06.05.2002, um 19.30 Uhr in den Räumen der Kulturschmiede der ehemaligen Grevener Baumwollspinnerei (GBS), Friedrich-Ebert-Straße in Greven

Das Netzwerk gegen den Ausbau des FMO, ein Zusammenschluss der Bürgerinitiativen, des Umweltforums Münster sowie der Naturschutzverbände des Münsterlandes will über ein erst kürzlich bekannt gewordenes aktualisiertes verkehrswirtschaftliches Gutachten zu der von der FMO-GmbH geplanten Startbahnverlängerung am FMO informieren.

Laut des Inhaltes dieses Ergänzungsgutachtens, das die FMO-GmbH dem Landesverkehrsministerium vorgelegt hat, ist entgegen früheren Beteuerungen der FMO-GmbH nunmehr doch ein großes Frachtflugdrehkreuz am FMO konkret ins Auge gefasst. Der Gutachter der FMO-GmbH sieht für den FMO gute Aussichten, dass dort eines von vier Frachtflugdrehkreuzen in Deutschland mit Erfolg eingerichtet werden kann (neben Frankfurt, München und Berlin).

Die Mitglieder des Netzwerkes weisen darauf hin, dass durch die bisherigen anderslautenden Äußerungen der FMO-GmbH im Planfeststellungsverfahren zur Startbahnverlängerung die Bevölkerung in die Irre geführt worden ist. Dies gelte auch für die Bezirksregierung und die Vertreter der Kommunen im Bezirksplanungsrat, die am 20.03.2000 der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes zugestimmt haben.

In der Sitzungsvorlage der Bezirksregierung heißt es hierzu auf S. 14 3. Absatz, dass auch bei einem Ausbau von Interkontkapazitäten am FMO im Jahr 2010 nicht mit eigenständigen Frachtflügen zu rechnen sei, lediglich ein Teil des Gesamtpotentials, ca. 67.000 t werde als Beifracht des Passageverkehrs am FMO abgewickelt werden können.

Das Netzwerk sieht nunmehr eine völlig veränderte Situation. Frachtflug werde im allgemeinen nachts durchgeführt. Der dadurch entstehende Nachtfluglärm für die gesamte Region bis nach Münster hinein sei bisher in den Planfeststellungsunterlagen der FMO-GmbH überhaupt nicht untersucht und berücksichtigt worden.

Das Netzwerk gegen den Ausbau des FMO lädt zu einer Podiumsdiskussion ein, in der sie über die Hintergründe und die Konsequenzen dieses Ergänzungsgutachtens informieren will. Die Veranstaltung findet am Montag, den 06.05.2002, um 19.30 Uhr in den Räumen der Kulturschmiede der ehemaligen Grevener Baumwollspinnerei (GBS), Friedrich-Ebert-Straße in Greven (Eingang neben dem Schornstein) statt.

Eingeladen ist auch Rechtsanwalt K. Sommer aus Berlin. Dieser gilt als ausgewiesener Experte im Luftverkehrsrecht und hat für die BI gegen des Ausbau des FMO e.V., Greven, im Oktober 2000 ein 86-seitiges Rechtsgutachten zu den Rechtsschutzmöglichkeiten u.a. zu der geplanten Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m verfasst.

 

 

 

 

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30.01.2002 "Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Luftschlösser zu finanzieren"

"Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Luftschlösser zu finanzieren." Mit diesem Appell wendet sich jetzt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, an die Bürgervertreter und Verwaltungsspitzen der an der FMO-GmbH beteiligten Gesellschafter, und zwar die Städte Münster und Osnabrück und die Kreise Steinfurt und Osnabrück.

Die BI hält die Startbahnbahnverlängerung am FMO auf eine für Interkontflüge geeignete Länge von 3.600 m für überflüssig. Sie beruft sich dabei auf Aussagen von Dr. Peter Wolf, Professor für Flughafenwesen an der Technischen Hochschule Aachen und von Dieter Wilken, Abteilungsleiter Verkehrsforschung beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumforschung (DLR). Diese seien zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass entgegen den Aussagen in dem von der FMO-GmbH vorgelegten verkehrswirtschaftlichen Gutachten ein interkontinentaler Flugverkehr für Geschäftsleute am FMO zukünftig nicht stattfinden werde.

Im übrigen weist die BI darauf hin, dass die Finanzierung der Startbahnverlängerung offensichtlich ein Fass ohne Boden ist. Die von der FMO-GmbH dafür angegebenen Kosten hätten sich von Dezember 2000 (150 Millionen DM) über 230 Millionen DM (Juni 2001) auf jetzt 140 Millionen EURO (= ca. 293 Millionen DM) im Januar 2002 ohne Nennung von Gründen nahezu verdoppelt.

"Für die wenigen Touristen, die vom FMO dann interkontinental fliegen können, lohnt sich die ungeheure Investitionssumme nicht", meint die BI.

Wenn es um die Schaffung von Arbeitsplätzen gehe, sollten die an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften des Münsterlandes lieber 50 Millionen EURO in einen Fonds zur Unterstützung von Jungunternehmern einzahlen. Dafür könnte man 1.000 Jungunternehmer mit jeweils 50.000 EURO fördern. Dies würde auf Dauer zu 5.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen führen, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.

 

 

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