Neue FMO-Planung:
56 Flugbewegungen pro Stunde!
FMO-GmbH beantragt Vorfelderweiterung

Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie rechtzeitig bis zum 25.11.2003 (Ausschlussfrist!) dagegen Einwände erheben. Diese müssen Sie an den Bürgermeister ihres Wohnortes (in Greven: Dr. Olaf Gericke, Rathausstraße 6, 48268 Greven) oder direkt an die Bezirksregierung Münster, Domplatz 6-7, 48143 Münster schicken.

Der Flughafen Münster/
Osnabrück (FMO) will seine Kapazitäten drastisch erhöhen.
Die FMO-GmbH hat beim Landesverkehrsministerium die Erweiterung des Vorfeldes beantragt (das Vorfeld ist die Fläche zum Abstellen von Flugzeugen zwischen Terminal und der Startbahn).

Die FMO-GmbH möchte das Vorfeld auf 31 Flugzeug-Stellplätze erweitern. Bisher sind 12 Stellplätze vorhanden. Aus den Antragsunterlagen ergibt sich, dass die FMO-GmbH im Jahre 2010 bis zu 56 Flugbewegungen pro Stunde abwickeln will.

Für die Vorfelderweiterung führt die Bezirksregierung Münster im Auftrag des Verkehrsministeriums zur Zeit ein Planfeststellungsverfahren durch.
Die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven hat die Planfeststellungsunterlagen durchgesehen und für Sie ein Musterformular mit Einwänden erarbeitet (s. Rückseite!). Jeder, der sich in irgendeiner Weise von dieser Planung berührt fühlt, kann kostenlos Einwendungen erheben. Diese werden vertraulich behandelt. Er muss dabei seinen Namen und seine Anschrift angeben und das Formular unterschreiben.

Ist es nicht für mich egal, wie viele Stellplätze es für Flugzeuge am FMO gibt?

Nein, denn der Fluglärm des FMO hängt davon ab, wie viele Flugbewegungen technisch abgewickelt werden können.
Die technische Kapazität eines Flughafens ist nicht nur von den Start- und Rollbahnen und der Größe der Terminals abhängig, sondern auch von der Zahl der Flugzeug-Stellplätze. Je mehr Stellplätze vorhanden sind, desto mehr Flugzeuge können landen, abgefertigt werden und später wieder starten.

Ich will auch gelegentlich fliegen. Eine gewisse Anzahl von Flugzeug-Stellplätzen ist doch erforderlich, oder?

Das stimmt. Hiergegen haben wir auch nichts. Deshalb sind wir im Hinblick auf eine in einem gewissen Umfang zu erwartende Erhöhung der Passagierzahlen damit einverstanden, wenn das Verkehrsministerium der FMO-GmbH zusätzlich zu den jetzt 12 genehmigten Flugzeugstellplätzen weitere vier Stellplätze bewilligt. Diese Genehmigung darf dann aber nur die Mitnutzung der drei bereits am FMO vorhandenen Enteisungsplätze als Flugzeug-Stellplätze und den Bau eines weiteren Stellplatzes umfassen, der noch zum sogenannten
1. Bauabschnitt gehört. Die Mitnutzung von Enteisungsflächen als Stellplätze ist auch an anderen Flughäfen üblich. Für noch mehr Flugzeug-Stellplätze ist in absehbarer Zukunft am FMO kein Bedarf.
Warum will dann die FMO-GmbH 31 Stellplätze haben?

Das wundert uns natürlich auch. Die Planung der FMO-GmbH geht weit über den Bedarf hinaus. Sie ist deshalb eine rechtswidrige Angebotsplanung. Damit könnten Billigfluglinien und große Luftfrachtgesellschaften an den FMO gelockt werden. Diese können dann im großen Stil Luftfracht- und Billigflugverkehr abwickeln, und das Tag und Nacht.

Ich habe doch schon beim Planfeststellungsverfahren zur Startbahnverlängerung Einwände erhoben. Reicht das nicht?

Nein, denn auch wenn die Startbahnverlängerung nicht kommt, soll das Vorfeld erweitert werden. Das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Vorfeldes läuft unabhängig vom Planfeststellungsverfahren für die Startbahnverlängerung.

Wie stehen die Chancen, die Vorfelderweiterung zu
stoppen? Ist das nicht schon längst beschlossene Sache?

Wenn wir nichts dagegen unternehmen, wird die Vorfeld-
erweiterung natürlich kommen. Inzwischen hat außerdem Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin, einer der führenden Luftverkehrsrechtsexperten Deutschlands, zahlreiche Fehler in den Planfeststellungsunterlagen festgestellt. Seine Feststellungen sind in das Einwändeformular eingegangen. (vgl. Rückseite!). Wenn viele Bürgerinnen und Bürger Einwände erheben, wird das nicht ohne Wirkung bleiben.
Wir bitten Sie deshalb: Machen auch Sie mit!


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