Pressemitteilungen der BI gegen den weiteren Ausbau des FMO-Flughafen Münster Osnabrück ab dem Jahr 2017

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02.03.2023 FMO nicht wirtschaftlich. Gutachten empfiehlt nächtliche Schließung in den Wintermonaten

 Bei der letzten Mitgliederversammlung der BI gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven ist u.a. auch über die wirtschaftliche Situation der FMO-GmbH gesprochen worden.

Der Vorsitzende der BI Ludger Schulze Temming wies darauf hin, dass sich aus den im digitalen Ratsinformationssystem der Stadt Münster veröffentlichen Bilanzen der FMO-GmbH ergebe, dass die FMO-GmbH in den 15 Jahren von 2007 bis 2021 insgesamt Verluste in Höhe von 111 Mio. Euro erzielt habe. Diese Verluste mussten die an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften (im Wesentlichen die Stadt Münster, der Kreis Steinfurt, Kreis und Stadt Osnabrück und die Stadt Greven) und damit deren Bürgerinnen und Bürger tragen.

Der Rat der Stadt Münster hat am 17.03.2021 eine Studie über die Zukunft des FMO in Auftrag gegeben und zudem beschlossen, dass bei der Erarbeitung eines zukünftigen Geschäftskonzeptes zu berücksichtigen ist, dass der Rat kommunale Betriebsbeihilfen nur nach Maßgabe des europäischen Beihilferechts genehmigen wird. Der Kreis Steinfurt hat sich ebenfalls beteiligt.

Das „Gutachten zu den Optionen der Weiterentwicklung des FMO“ ist von zwei Büros aus Karlsruhe und Hamburg erstellt und als Ergebniszusammenfassung aus dem Endbericht vom 24.05.2022 dem Rat der Stadt Münster am 14.06.2022 bekannt gegeben worden. Die Gutachter empfehlen keine Stilllegung sondern einen Weiterbetrieb des Flughafens. Sie empfehlen im Wesentlichen eine moderate Anhebung der Erlöse, die Anpassung der Betriebszeiten mit nächtlicher Schließung des Flughafens in den Wintermonaten von November bis März zwischen 23.30 Uhr bis 6.30 Uhr und perspektivisch die Erzielung von zusätzlichen Erlösen aus der Vermietung von Flächen im Bereich des Terminals 1.

Von den Anwesenden wurde sehr bezweifelt, ob durch diese Maßnahmen die Vorgaben der Beihilfeverordnung der EU eingehalten werden können. Diese schreiben für Flughäfen der Größenordnung bis 3 Mio. Passagiere vor, dass ab Mai 2024 die Kostendeckung für den laufenden Betrieb des Flughafens zwingend erforderlich ist. Die Versammlungsteilnehmer meinten, dass dies unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit durch die FMO-GmbH pro Jahr erwirtschafteten Verluste in Höhe von vielen Millionen Euro unrealistisch sei.  Man kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der FMO-GmbH zu empfehlen sei, sich rechtzeitig um eine anderweitige Nutzung der Betriebsgebäude  und des Betriebsgeländes des Flughafens zu kümmern.  Hierzu  wurde vorgeschlagen, dass die FMO-GmbH einen Ideenwettbewerb ausschreiben solle, teilt die BI in Ihrer Pressemitteilung abschließend mit.

                                           


28.10.2022 FMO-GmbH verzichtet auf die Nutzung des Terminals I zu Flughafenzwecken
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. begrüßt die Ankündigung, dass die FMO-GmbH zukünftig die Nutzung des Terminals I am FMO zu Flughafenzwecken aufgeben will und stattdessen eine anderweitige Vermarktung (z.B. für Bürozwecke) an strebt.
Endlich kehrt bei den Verantwortlichen der FMO-GmbH ein gewisses Realitätsdenken ein. Die BI hat sich schon immer gegen den übertriebenen Ausbau des FMO gewandt. Die FMO-GmbH hat sich aber vom Wunschdenken leiten lassen und für die geplante Startbahnverlängerung Gutachter beauftragt, die in ihren Gutachten völlig überzogene Passagierzahlen für den FMO prognostiziert haben. Dementsprechend hat die FMO-GmbH ein Terminal II-Gebäude für eine Abfertigungskapazität von ca. 5 Mio. Passagiere errichten lassen, das heute weitgehend nicht genutzt wird und sehr viele Kosten für Abschreibung und Unterhaltung verursacht. Leider sind wir als Bürger der an der FMO-GmbH beteiligten Kommunen (u.a. auch Greven), die mit unseren Steuern diese überflüssigen Kosten tragen müssen.
Für die Bürgerinnen und Bürger von Greven, Ladbergen und von Teilen von Münster und des Münsterlandes sind aber nicht nur diese finanziellen Lasten zu tragen. Hinzu kommen insbe- sondere die psychischen und physischen Belastungen, die sich aufgrund des auf Dauer krank- machenden Nachtflugverkehrs am FMO ergeben. Immer wieder hat die BI auf diese Gefahren hingewiesen und die Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22 und 6 Uhr gefordert. Ebenso die Räte der Gemeinden Greven und Ladbergen.
Es wäre sehr zu begrüßen, wenn sich die FMO-GmbH auch in diesem Punkt –auch ohne ein offizielles Nachtflugverbot durch die Landesregierung- sich von sich aus bewegen würde und den Nachtflugverkehr am FMO einstellen würde. Wie wohltuend dies für die Nachtruhe der vom Nachtflugverkehr am FMO Betroffenen wäre, haben alle vom Nachtflugverkehr des FMO Be- troffenen erleben dürfen, als am FMO aus Corona-Schutzgründen kein Flugverkehr stattgefunden hat.

18.09.2021 BI gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven kämpft weiter für ein Nachtflugverbot und unterstützt Forderungen für einen zukunftsfähigen Klimaschutz im Luftverkehr

Am Freitagabend trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven zur Mitgliederversammlung. 

Der Vorsitzende Ludger Schulze Temming  wies  zu Beginn darauf hin, dass die BI immer noch nicht ihr Ziel erreicht habe, das auch durch Beschluss des Rates der Stadt Greven geforderte Nachtflugverbot am FMO durchzusetzen, Dieses Ziel sei nur bei einer anderen Zusammensetzung der Bundesregierung erreichbar, und zwar im Rahmen der seit 2017 ausstehenden Überprüfung und Verbesserung des Fluglärmgesetzes aus dem Jahre 2007.

Es gehe dabei insbesondere darum, Nachtflugverbote an den Flughäfen durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Dies werde schon seit Jahren durch die für das Thema zuständige Fachbehörde, das Umweltbundesamt, und vom Sachverständigenrat für Umweltfragen gefordert (vgl. dazu auch die Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. unter www.fluglaerm.de).

 Weitere Themen in seinem Bericht und in der anschließenden intensiven Diskussion waren außerdem der auch aufgrund des zunehmenden Luftverkehrs drohende Klimawandel, und die Trainingsflüge am FMO. Mit Blick auf die Bundestagwahl haben acht Umweltorganisationen am 27.08.2021 einen Forderungskatalog für einen zukunftsfähigen Klimaschutz im Luftverkehr vorgelegt (vgl. dazu im Einzelnen www.fluglaerm.de).

 Bei den Vorstandswahlen wurden alle Vorstandsmitglieder bis auf den bisherigen Kassierer in ihren Funktionen wieder gewählt. Zum neuen Kassierer wurde Alfred Schäckelhoff und Herbert Breidenbach zum Kassenprüfer gewählt.

  


04.09.2020 Zur aktuellen Krise im Luftverkehr

Der Flugverkehr ist in einer tiefen Krise, meint die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) in einer Pressemitteilung. Dafür sind insbesondere die Corona-Pandemie und ein gesteigertes Umweltbewusstsein in der Bevölkerung ursächlich. Die BI geht davon aus, dass sich an dieser Sachlage in den nächsten Jahren nicht viel ändern wird.

 Am 2. September 2020 hat unter Berücksichtigung dieser Umstände der Verkehrsausschuss des NRW-Landtages eine Anhörung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Luftverkehrskonzept für NRW“ durchgeführt.

 Die Vorträge der Vertreter der Flughäfen haben gezeigt, dass Ihr Geschäftsmodell nur funktioniert, wenn möglichst bald der frühere Wachstumskurs wieder erreicht wird. Bis dahin solle der Staat finanzielle Belastungen vermeiden. Für den aber eher wahrscheinlichen Fall, dass dieser Wachstumskurs nicht mehr erreicht wird, haben die Flughäfen keinen Plan B. Eine Strategie des Schrumpfens, wie es zum Beispiel von den geladenen Sachverständigen der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (BVF) in der Anhörung vorgeschlagen worden ist, befindet sich außerhalb der Denkmöglichkeiten der Flughäfen.

 Diese Überlegungen betreffen auch den FMO. Dieser ist der in der Vergangenheit von den daran beteiligten Gebietskörperschaften mit weit über 100 Millionen EUR unterstützt worden. Ein „Weiter so“ kann es in der Zukunft nicht geben. Ab 2024 verstößt eine Subventionierung von Flughäfen gegen das Beihilferecht der EU. Deshalb ist nun die Politik gefordert, auch beim FMO einen „Sinkflug“ einzuleiten und strukturpolitisch zu gestalten, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.


13.09.2019 BI unterstützt Klimaschutzziele - Abschaffung von Subventionen und Steuerbefreiungen im Luftverkehr

Mit Blick auf die Sitzung des Klimakabinetts der Bundesregierung am 20. September hat die Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. und fünf weitere Umweltverbände einen klimapolitischen Forderungskatalog zum Flugverkehr vorgelegt. Diesen Forderungen schließt sich die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, an.

 Als Sofortmaßnahmen fordern die Verbände von der Bundesregierung unter anderem eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer insbesondere bei Kurzstreckenflügen bis 600 km bei gleichzeitiger Abschaffung der Einnahmenobergrenze von 1 Mrd. EUR. Sie setzen sich weiterhin für eine Verschärfung beim Emissionshandel für  die Luftfahrt sowie für eine deutliche Verlagerung des Flugverkehrs auf die Schiene ein. Zusammen mit den Nachbarstaaten sei auch kurzfristig  die Einführung einer Kerosin- oder CO 2-Steuer möglich.

 „Der Hauptgrund für das Luftverkehrswachstum sind Subventionen und Steuerbefreiungen, die den Luftverkehr gegenüber der Bahn massiv privilegieren. Das ist klimapolitisch unverantwortlich, marktverzerrend und sozial ungerecht, weil Fliegen eher ein Mittel- und Oberschichtenphänomen ist“, so die Verbände. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass innerdeutsche Flüge spätestens 2030 der Vergangenheit angehören.

 

Die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. meint ebenfalls, dass der Luftverkehr sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen darf. Er muss endlich einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet der umweltschädlichste Verkehrsträger nicht besteuert wird, angefangen von der Steuerfreiheit auf Kerosin bis zur fehlenden Mehrwertsteuer auf Flugtickets ins Ausland.

 


11.04.2019 Ultrafeinstaubbelastung durch den Flugverkehr ist nicht zu unterschätzen

Bei der letzten Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, ist u.a. über die vor allem an großen Flughäfen drohenden Gesundheitsgefahren aufgrund der Ultrafeinstaubbelastung durch den Flugverkehr diskutiert worden. Zur Information der Anwesenden führte der Vorsitzende Ludger Schulze Temming aus (vgl. hierzu auch den 1. Zwischenbericht vom 19.06.2018 des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie , www.hlnug.de Suchwort „Ultrafeinstaub“):

„Es geht um ulltrafeine Partikel (UFP), die in großen Mengen durch Flugzeugtriebwerke ausgestoßen werden, und zwar ungefiltert. Die UFP sind sehr klein, kleiner als 100 Nanometer. 1 Nanometer entspricht einem millionstel Millimeter. Die UFP haben sich in toxikologischen Studien als potentiell besonders gesundheitsgefährdend erwiesen.

Sie können nicht wie die gröberen Feinstaubpartikel gewichtsmäßig gemessen sondern nur durch geeignete Geräte gezählt werden. Es gibt normalerweise 3000 bis 4000 Partikel pro Kubikzentimeter Luft. Im Umfeld von größeren Flughäfen ist bereits der 5 bis 6 fache Wert nachgewiesen worden.“

Inwieweit diese Messungen und die drohenden Gesundheitsgefahren auch auf den Flugverkehr am FMO zu übertragen sind, werden die weiteren Untersuchungen ergeben, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.


 02.04.2019 BI gegen den Ausbau des FMO erwirkt Reduktion der Trainingsflüge in der Mittagszeit und am Wochenende

Bei der letzten Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, ist u.a. darüber gesprochen worden, wie die Probleme vermindert werden können, die mit den Trainingsflügen am FMO verbunden sind.

 Norbert Hesselkamp (Vorstandsmitglied in der BI), der als einer von zwei Vertretern der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. Mitglied in der Fluglärmkommission am FMO ist, teilte hierzu den Anwesenden mit:

 „Dieses Thema ist in den letzten Sitzungen der Fluglärmkommission besprochen worden. Dazu hat die Luftaufsicht mitgeteilt, dass rechtlich in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr – und auch an Wochenenden – am Flughafen Münster/Osnabrück Platzrunden geflogen werden dürfen.

Die Flughafenleitung hat in einem Schreiben vom 15.10.2018 zum Thema „Trainingsflüge“ mitgeteilt, dass Übungsflüge speziell mit Kleinflugzeugen von Flugschulen in den letzten fünf Jahren kaum zugenommen hätten. Auch die Flugrouten seien in den letzten Jahren nicht verändert worden.“

 Norbert Hesselkamp wies in einer Sitzung der Fluglärmkommission darauf hin, dass seit der Zeit, als noch Professor Dr. Seebass Vorsitzender der Kommission gewesen sei, es ein sog. „Gentlemen’s agreement“ gebe, wonach Ausbildungsflüge möglichst nicht mittags und am Wochenenden erfolgen dürften.

 Der Geschäftsführer der FMO-GmbH Dr. Schwarz hat sodann in der Sitzung der Fluglärmkommission zugesagt, dass er die Luftsportvereinigung sowie ansässige Flugschulen auf dieses Gentlemen’s agreement“ ansprechen werde. Dieses Gespräch habe inzwischen mit dem Geschäftsführer der Flugschule „Aerotreff“ stattgefunden. Dieser habe zugesagt, Trainingsflüge am Wochenende und in der Mittagszeit zu reduzieren, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.


28.03.2019 Billiger Flugverkehr bei weitem der umweltschädlichste Luftverschmutzer

Bei der Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, war die Umweltproblematik, die mit dem wachsenden Flugverkehr verbunden ist, ein wichtiges Thema.

 Zu Beginn führte der Vorsitzende Ludger Schulze Temming unter Bezugnahme auf das Luftverkehrskonzept der Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus (s. die Homepage der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. www.fluglaerm.de): „Der Luftverkehr ist bereits heute für mindestens 5 % der menschengemachten globalen Erwärmung verantwortlich mit ansteigender Tendenz. Die Emissionen des Luftverkehrs wirken in hohen Luftschichten klimaschädlicher als am Erdboden. Der Luftverkehr stößt fünfmal so viel CO2-Äquivalente pro Personenkilometer aus wie der Fernlinienbusverkehr und fast 20 mal so viel wie der Bahn-Fernverkehr. Das Flugzeug ist mit seinen aktuellen Treibstoffverbräuchen und CO2-Emissionen der bei weitem umweltschädlichste Verkehrsträger. Bezogen auf die CO2--Emissionen entspricht ein einziger New-York-Flug einem Jahr Autofahren oder 100.000 km Bahnfahren im Fernverkehr der DB AG und unter Einschluss der übrigen Nicht-CO2-Emissionen des Reiseflugs sogar 2-2,5 Jahren Autofahren oder bis zu 250.000 km Bahnfahren.“

Die anwesenden Mitglieder waren übereinstimmend der Ansicht, dass der Luftverkehr im Hinblick auf den drohenden Klimawandel stark reduziert werden müsse. Jeder Einzelne könne zum Erhalt des Klimas beitragen, indem er weniger fliegt.

 Das Fliegen sei viel zu billig. Der Staat müsse dafür sorgen, dass endlich die Privilegierung des Flugverkehrs gegenüber den anderen Verkehrsträger aufhöre, indem auch die Flugunternehmen Kerosinsteuer und für die Auslandsflüge Umsatzsteuer zahlen müssten. Zudem sei es erforderlich, dass wegen der großen Treibhausemissionen des Luftverkehrs global eine Klimaabgabe auf CO2-Äquivalente eingeführt werde.

Eine starke Reduzierung des Flugverkehrs führe auch zu einer effektiven Minderung des gesundheitsschädlichen Fluglärms, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.


27.03.2019 Mitgliederversammlung der BI gegen den Ausbau des FMO wählen bisherigen Vorstand wieder

Am Montagabend trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven zur Mitgliederversammlung.

Der Vorsitzende Ludger Schulze Temming  wies  zu Beginn darauf hin, dass die BI in diesem Jahr 30 Jahre besteht. Der größte Erfolg der BI sei, dass sie es mit vielen anderen Mitstreiterinnen und Mitstreitern geschafft habe, die am FMO geplante überflüssige Startbahnverlängerung zu verhindern. Das Ziel, ein Nachtflugverbot am FMO durchzusetzen, sei leider bisher noch nicht erreicht worden.

Zentrale Themen in seinem Bericht und in der anschließenden intensiven Diskussion waren insbesondere der auch aufgrund des zunehmenden Luftverkehrs drohende Klimawandel, die Ultrafeinstaubbelastung durch den Flugverkehr, die Trainingsflüge am FMO und die in diesem Jahr anstehende Überprüfung und Verbesserung (Evaluierung)  des Fluglärmgesetzes durch den Bundestag.

Auf Vorschlag der Kassenprüfer wurde dem Kassierer und dem Vorstand einstimmig Entlastung erteilt.
Die Vorstandswahlen ergaben folgenden mit dem alten Vorstand übereinstimmenden neuen Vorstand: Ludger Schulze Temming (Vorsitzender), Alfred Schäckelhoff (stellvertretender Vorsitzender),Siegfried Stock (Kassierer), Lutz Pöppler (Schriftführer), Norbert Hesselkamp, Matthias Krins und Wilhelm Runge (Beisitzer).

Maria Ronning und Herbert Breidenbach wurden zu Kassenprüfern gewählt.

13.01.2019 Nachtfluglärm durch Flugbewegungen am FMO weiterhin kritisch

Der Geschäftsführer der FMO-GmbH Dr. Rainer Schwarz hat in der letzten Sitzung des Hauptausschusses in Greven u.a. zum vorhandenen Nachtfluglärm am FMO ausgeführt, dass die Messstellen in Greven und Reckenfeld deutlich niedrigere Lärmpegel aufweisen würden, und dass man meilenweit von Grenzwerten entfernt sei. Diese Aussage soll nach Auffassung der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven wohl der Beruhigung der vom nächtlichen Fluglärm am FMO betroffenen Bevölkerung dienen.

 Es sei zwar richtig, dass an diesen beiden Messstellen die Lärmgrenzwerte von 6 x 72 dB(A) im Durchschnitt der Nächte in den sechs verkehrsreichsten Monate für die Einrichtung einer Nachtschutzzone in 2018 nicht erreicht worden seien. Am Messpunkt in Ladbergen sei dieser Grenzwert mit durchschnittlich 7 x 72 dB(A) allerdings bereits überschritten worden.

 Im Übrigen sind nach Auffassung der BI die Grenzwerte unter Berücksichtigung der Lärmwirkungsforschung dringend verbesserungsbedürftig. Sie stammen aus dem Gesetz zum Schutz vor Fluglärm (Fluglärmgesetz) aus dem Jahr 2007. Dieses Gesetz stehe zur Zeit auf dem Prüfstand und werde hoffentlich noch in diesem Jahr vom Bundestag deutlich verbessert werden (weitere Einzelheiten hierzu sind unter www.fluglaerm.de nachzulesen).

 Nach Auffassung der BI ist jede nächtliche Flugbewegung am FMO eine zu viel. Denn nach Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung könne man bereits ab Lärmwerten von 35 dB(A) - am Ohr des Schläfers gemessen - wach werden. Dies entspreche bei einem zur Lüftung gekippten Fenster einem Außenwert von ca. 50 dB(A). Die in Greven und Greven-Reckenfeld gemessenen Lärmwerte würden den Wert von 50 dB(A) deutlich überschreiten.

 Zudem hätten in den sechs verkehrsreichsten Monaten Mai bis Oktober die nächtlichen Flugbewegungen am FMO wieder mit den ansteigenden Passagierzahlen deutlich zugenommen von 732 (in 2014) über 1253 (in 2016) nach 2349 (in 2018). In den Monaten Juli bis Oktober 2018 waren dies in jeder Nacht am FMO durchschnittlich 14 bis 15 Nachtflugbewegungen, teilt die BI abschließend mit.


18.01.2019 Neuer Kabinettsbeschluss Möglichkeit zum aktiven Schallschutz an der Quelle in Sachen Fluglärm grundsätzlich aus

Seit 2 Jahren warten viele vom Fluglärm Betroffene darauf, dass die Bundesregierung ihren ersten Bericht zur Überprüfung und Verbesserung der im Fluglärmgesetz aus dem Jahr 2007 enthaltenen Schutzkriterien beim Fluglärm vorlegt, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. mit.

Jetzt liegt der entsprechende Kabinettsbeschluss vom 16.01.2019 dazu vor. Die BI ist von diesem Bericht der Bundesregierung sehr enttäuscht, weil er nicht die Möglichkeit zum aktiven Schallschutz an der Quelle vorsieht. Die Erfüllung der in einem Beschluss des Rates der Stadt Greven aufgestellten Forderung auf Einführung eines generellen Nachtflugverbotes am FMO für die Zeit von 22 bis 6 Uhr durch die Landesregierung dürfte nach Auffassung der BI deshalb leider bei dieser Bundesregierung wohl in weitere Ferne gerückt sein.

 Die noch im Entwurf des Berichtes der Bundesregierung dargestellte Absicht, dass der aktive Schallschutz, also die Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, nach der Sicherheit und neben Kapazitätsaspekten einen insgesamt höheren Stellenwert erhalten sollte, sei gestrichen worden. Die für das Thema zuständige Fachbehörde, das Umweltbundesamt, habe im Rahmen einer umfangreichen Evaluation des Fluglärmgesetzes hier den Schwerpunkt für die Verbesserung des Fluglärmschutzes der Betroffenen gesehen und weitreichende Änderungen eingefordert (vgl. dazu auch die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. unter www.fluglaerm.de)

 Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen habe in seinem Sondergutachten insbesondere Verbesserungen beim aktiven Schallschutz eingefordert und die seit Jahren bestehende Benachteiligung der Interessen der Fluglärmbetroffenen sehr deutlich kritisiert, teilt die BI gegen den Ausbau des FMO in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.




06.11.2017 BI begrüßt Entscheidung des FMO-Aufsichtsrates: Keine Startbahnverlängerung am FMO

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven freut sich darüber, dass jetzt  der Aufsichtsrat der FMO-GmbH in der Oktobersitzung zum Ergebnis gekommen ist, zumindest kurz- und mittelfristig die Pläne für eine Startbahnverlängerung am FMO nicht mehr weiter zu verfolgen. Damit hat sich die FMO-GmbH praktisch von der längeren Startbahn verabschiedet.

 Die BI sieht dieses Ergebnis als Erfolg auch ihrer kontinuierlichen und sachlichen Arbeit an. Seit Bekanntwerden der ersten Pläne der FMO-GmbH in 1995 hat die BI ständig darauf hingewiesen, dass eine Startbahnverlängerung am FMO überflüssig ist. Die BI bedankt sich bei allen Beteiligten, die an diesem Erfolg mitgewirkt haben.

Die FMO-GmbH hat sich zwar vorbehalten, langfristig bei einer entsprechenden Nachfrage die Pläne hinsichtlich einer Startbahnverlängerung auf 3.000 m wieder aufzugreifen. Dabei dürfte es sich nach Auffassung der BI allerdings nur um eine theoretische Möglichkeit handeln. Denn für einen Interkont-Passagier-Flugverkehr am FMO besteht  am FMO auch langfristig kein Bedarf. Dafür gibt es am FMO zu wenig Interkont-Passagiere. Ein Bedarf für eine Interkontbahn wäre allenfalls denkbar, wenn ein großes Luftfrachtunternehmen wie z.B. Fedex, UPS oder DHL ein interkontinentales Luftfrachtdrehkreuz am FMO errichten wollte. Dies dürfte sich aber politisch wegen des für die Errichtung der Startbahnverlängerung fehlenden Geldes und wegen der dann drohenden nächtlichen Verlärmung des gesamten Münsterlandes mit den am FMO beteiligten Gebietskörperschaften nicht durchsetzen lassen, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.


07.07.2017 -Wirksamer Lärmschutz wird von CDU und FDP in NRW laut Koalitionsvertrag nicht angestrebt

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven hält den Koalitionsvertrag für die Betroffenen des Fluglärms am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) und an den anderen Flughäfen in NRW für enttäuschend.

Wirksamer Lärmschutz wird von CDU und FDP in NRW nicht angestrebt und wirtschaftlichen Interessen untergeordnet. Dort, wo Fluglärmschutz von der Koalition auf Seite 54 des Koalitionsvertrages angesprochen wird, sind die Handlungsmöglichkeiten des Landes auch noch beschränkt. So obliegt die Festlegung der Höhe und der Spreizung der lärmabhängigen Start- und Landeentgelte in erster Linie den Flughäfen in Verhandlungen mit den Fluggesellschaften. Auch die Durchsetzung lärmmindernder Flugverfahren fällt nicht in die Kompetenz des Landes stellt die BI in ihrer Pressemitteilung fest.

Die BI sieht es insbesondere als großen Mangel des Koalitionsvertrages an, dass darin mit keinen Silbe der Wille zum Ausdruck gebracht wird, dass das Land NRW auf Bundesebene darauf hinwirken will, dass bei der für dieses Jahr anstehenden Überarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes ein grundsätzliches Verbot des Nachtflugverkehrs geregelt wird. Denn nur dann besteht eine Chance, dass auf Dauer der seit langer Zeit aufgestellten Forderung von sehr vielen Fluglärmbetoffenen in Greven und Ladbergen sowie der Räte von Greven und Ladbergen  auf Einführung eines generellen Nachtflugverbotes am FMO von 22 bis 6 Uhr entsprochen werden wird.


12.05.2017 Luftverkehrskonzept des Bundesverkehrsministerium schließt bei Umsetzung Nachtflugverbot am FMO aus

Der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven teilt mit, dass das Bundesverkehrsministerium inzwischen ein Luftverkehrskonzept veröffentlicht hat. Wenn dieses Konzept umgesetzt werden sollte, wird es wohl am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) in der Zukunft nicht das von vielen Fluglärmbetroffenen in Greven und Ladbergen geforderte Nachtflugverbot geben, meint die BI.

Die BI führt zur Begründung aus: Das vorgelegte Luftverkehrskonzept dient ausschließlich den Interessen der Luftverkehrswirtschaft. Der Schutz vor Fluglärm und der Klimaschutz bleiben hingegen auf der Strecke. Die in dem Konzept enthaltenen Vorschläge einer Kapazitätserweiterung an den Flughäfen Berlin, München und Düsseldorf, Flexibilisierung bestehender Nachtflugregelungen und Absenkung der Luftverkehrssteuer verschärfen die bereits heute unzumutbare Fluglärmbelastung.

Entstanden ist ein reines Ressortpapier des Bundesverkehrsministeriums, bei dessen Entstehung das Bundesumweltministerium offensichtlich keine Rolle spielte. Der eindimensionale Maßnahmenkatalog verdient auch nicht den Begriff eines „Konzeptes“. Die BI meint in ihrer Pressemitteilung abschließend: Damit scheitert die Bundesregierung an ihrem Anspruch, ein umfassendes integriertes Luftverkehrskonzept zu erstellen, das gleichermaßen die Interessen von Wirtschaft, Umwelt und Lärmbetroffenen berücksichtigt.


15.03.2017 Mitgliederversammlung der BI gegen den Ausbau des FMO verwundert: Trotz Verluste und Rückgang der Flüge – FMO hält an Startbahnverlängerung fest

Am Dienstagabend trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven zur Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende Ludger Schulze Temming begrüßte die anwesenden Mitglieder und berichtete über die verschiedenen Aktivitäten der BI im letzten Jahr.

Zentrale Themen waren die wirtschaftliche Entwicklung der FMO-GmbH und die des Fluglärms am FMO. Laut den Beteiligungsberichten des Kreises Steinfurt und der Stadt Münster hat die FMO-GmbH in den Jahren 2004 bis 2014 Verluste von ca. 45 Mio. EUR erzielt, davon allein in den Jahren 2012 bis 2014 Verluste in Höhe von 28,8 Mio. EUR. Die Verluste in den Jahren 2015 und 2016 dürften ähnlich hoch sein.

Für die anwesenden Vereinsmitglieder war es unverständlich, dass die FMO-GmbH dennoch zumindest nach außen formal an den Plänen zur Startbahnverlängerung auf 3.000 m festhält. Sie äußerten die Vermutung, dass es der FMO-GmbH trotz des derzeit nicht vorhandenen Interesses von großen Luftfrachtfirmen an den FMO darum gehe, am FMO ein Frachtflugdrehkreuz zu installieren. Bestätigt sahen sich die Anwesenden durch einen Pressebericht in den WN vom 6.12. 2016. Darin wurde berichtet, dass der Wirtschaftsminister des Landes NRW Garrelt Duin in seinen „Industriepolitischen Leitlinien“ für die nächsten 10 Jahren die Sicherung einer leistungsfähigen Infrastruktur hoch gewichtet hat, und in diesem Zusammenhang die Nachtflüge für Cargo-Maschinen am FMO genannt hat.

Die Mitglieder zeigten sich erfreut über die Verminderung des Fluglärms in den vergangenen Jahren. Ludger Schulze Temming wies darauf hin, dass diese Verminderung mit der Verringerung der Fluggastzahlen von ca. 1,6 Mio. Passagieren im Jahr 2007 auf unter 800.000 im Jahr 2016 einhergehe. Dementsprechend hätten sich die Nachtflugbewegungen am FMO von 4.426 im Jahr 2005 auf 2.042 im Jahr 2015 verringert. Dennoch seien auch die jetzt noch vorhandenen Nachtflugbewegungen am FMO zu viel und könnten auf Dauer zu Gesundheitsschäden führen. Zudem befürchteten die Anwesenden, dass die Nachtflugbewegungen zukünftig wieder zunehmen, vor allem unter Berücksichtigung der Stationierung von 2 Flugzeugen der  Fluggesellschaft Germania am FMO.

Die Vorstandswahlen ergaben folgenden mit dem alten Vorstand übereinstimmenden neuen Vorstand: Ludger Schulze Temming (Vorsitzender), Alfred Schäckelhoff (stellvertretender Vorsitzender),Siegfried Stock (Kassierer), Lutz Pöppler (Schriftführer), Norbert Hesselkamp, Matthias Krins und Wilhelm Runge (Beisitzer). Maria Ronning und Herbert Breidenbach wurden zu Kassenprüfern gewählt.


 11.03.2017 Anspruch auf Kostenerstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei Fluglärm prüfen!

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven, teilt mit, dass Eigentümer von Gebäuden, die innerhalb der Tag-Schutzzone 1 und/oder innerhalb der Nacht-Schutzzone liegen, gegenüber der FMO-GmbH Anspruch auf Kostenerstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen haben.

 Grundlage hierfür bildet die Rechtsverordnung der Landesregierung für den Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) vom 13.03.2012, in der die Lärmschutzbereiche für den FMO festgesetzt worden sind. Grundsätzlich entsteht der Anspruch gemäß § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) mit Beginn des sechsten Jahres nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs, d.h. ab dem 13.03.2017. Der Anspruch muss nach dieser Vorschrift bis fünf Jahre nach seiner Entstehung geltend gemacht werden, d.h. bis zum 13.03.2022. 

 Die Anträge auf Kostenerstattung sind an die Bezirksregierung Münster zu richten. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen eines Anspruches und zu dessen Geltendmachung sind auf der Homepage der Bezirksregierung Münster nachzulesen.

 Die BI ist der Auffassung, dass die vom Fluglärm des FMO Betroffenen unter Berücksichtigung der Lärmschutzbereiche, die auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 des derzeit geltenden FlulärmG festgesetzt worden sind, nur unzureichend gegen den Fluglärm, insbesondere gegen den Nachtfluglärm geschützt sind. Für Grundstücke in Greven beständen nämlich allenfalls für einige im Außenbereich liegende Grundstücke Kostenerstattungsansprüche. Die BI hofft, dass die Anforderungen an den Lärmschutz bei der in diesem Jahr anstehenden Überprüfung des FlulärmG deutlich erhöht werden.


20.02.2017 EU-Kommission verstärkt die Luftfahrtindustrie uneingeschränkt weiter

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven, teilt mit, dass in der vergangenen Woche das EU-Parlament über die europäische Luftfahrtstrategie abgestimmt hat (vgl. www.europarl.europa.eu und dort „Plenartagung“, „Plenum“, „letzte Tagesordnungen“, „16.02.2017“).

Die BI hält die jetzt verabschiedete Luftfahrtstrategie für falsch, weil mit dem zugrunde liegenden Vorschlag der EU-Kommission die Luftfahrtindustrie uneingeschränkt weiter gestärkt wird, ohne zum Beispiel die negativen Auswirkungen auf das Klima und für die Gesellschaft zu berücksichtigen.

Im Vergleich zu anderen nachhaltigeren Verkehrsträgern profitiere der Luftverkehrssektor bereits heute von einem unfairen Wettbewerb. Im Gegensatz zum umweltfreundlichen Schienenverkehr, deren Kunden das alles bezahlen müssten, sei die klimaschädliche Luftfahrt von der Kerosinsteuer und auf internationalen Verbindungen von der Mehrwertsteuer befreit. Fliegen werde künstlich billig gemacht. Somit hat der Boom der Luftfahrt nach Auffassung der BI mit Marktwirtschaft nichts zu tun. Auch deshalb brauche die EU dringend eine glaubwürdige Vision für den Luftverkehr, die dem Pariser Klima-Abkommen gerecht werde.

Von einer Einschränkung des nächtlichen Luftverkehrs ist in der verabschiedeten Fassung der europäischen Luftfahrtstrategie ebenfalls nicht die Rede. Man kann deshalb wohl nicht davon ausgehen, dass die EU-Kommission in dieser Hinsicht auf europäischer Ebene tätig wird. Umso wichtiger ist, dass sich die Bundesregierung bei der in diesem Jahr anstehenden Überarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes für die Einführung von Nachtflugverboten an den deutschen Flughäfen und somit auch am FMO einsetzt, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.