Absender:
Name
Straße:
PLZ, Ort:

Empfänger:

Bürgermeister der Stadt Greven
Herrn Dr. Olaf Gericke
Rathausstraße 6
48268 Greven

oder

Bezierksregierung Münster
Domplatz 6-7
48143 Münster


Die jeweilige Kommune leitet Ihr Einwände-Schreiben an die Bezirksregierung Münster weiter.
Zutreffendes bitte ankreuzen! Eigene Ergänzungen bitte als Anlagen beifügen!




O Die Erweiterung des Vorfeldes von 12 auf 31 Stellplätze für Fluggeräte ist völlig überdimensioniert. Die FMO-GmbH möchte im Jahr 2010 bis zu 56 Flugbewegungen in der Stunde abwickeln können. Es gibt überhaupt keinen Bedarf für stündlich 56 Flugbewegungen, auch nicht in 7 Jahren.

O Die Auslastung der Stellplätze am Tag wird sogar in den Wochen mit Spitzenwerten relativ gering sein (8-15 %).

O Der angebliche Bedarf besteht nicht. So sind z.B. im Jahr 1996 für das Jahr 2003 im Kurz- und Mittelstreckenverkehr ca. 2,3 Mio. Fluggäste prognostiziert worden. Tatsächlich gibt es im Jahr 2003 am FMO nur ca. 1.5 Mio. Fluggäste im Kurz- und Mittelstreckenverkehr. Übertragen auf das Jahr 2010 sind deshalb nicht die prognostizierten ca. 3,3 Mio. K/M-Fluggäste zu erwarten sondern höchstens 2,1 Mio.

O Ein Bedarf an mehr Stellplätzen ist auch nicht damit zu begründen, dass im Jahr 2010 in den Spitzenstunden
39 Landungen am FMO vorgesehen sind, mit der Folge, dass für diese Zahl gelandeter Flugzeuge dann Stellplätze vorhanden sein müssten. Nach dem Flugsicherheitsgutachten sind nämlich am FMO höchstens 25 Landungen pro Stunde erlaubt.

O Mit der Startbahnverlängerung auf 3.600 m kann der Bedarf auch nicht begründet werden. Diese kann und wird nicht genehmigt werden.

O Hierzu verweise ich auf meine Einwände im Planfeststellungsverfahren zur Startbahnverlängerung.

Im Hinblick auf eine in einem gewissen Umfang zu erwartende Erhöhung der Passagierzahlen bin ich damit einverstanden, wenn das Verkehrsministerium der FMO-GmbH zusätzlich zu den jetzt 12 genehmigten Flugzeug-Stellplätze weitere vier Plätze bewilligt. Diese Genehmigung darf dann aber nur die Mitnutzung der drei bereits am FMO vorhandenen Enteisungsplätzen als Flugzeug-Stellplätze und den Bau eines weiteren Stellplatzes umfassen, der noch zum sogenannten
1. Bauabschnitt gehört. Die Mitnutzung von Enteisungsflächen als Stellplätze ist auch an anderen Flughäfen üblich.

O Ich befürchte, dass nach der Vorfelderweiterung Billigfluglinien und große Luftfrachtgesellschaften an den FMO gelockt werden, und dort Billigflug- und Luftfrachtverkehr im großen Stil abwickeln werden. Luftfrachtverkehr findet zudem vorwiegend nachts statt.

O Zum Schutz meiner Gesundheit fordere ich ein generelles Nachtflugverbot in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr.

O Falls kein generelles Nachtflugverbot im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben wird, fordere ich hilfsweise andere wirksame Betriebsbeschränkungen und wirksame passive Schallschutzmaßnahmen an meinem Haus auf Kosten der FMO-GmbH.

O Ich fürchte, dass mein Grundstück wegen der zunehmenden Lärmbelästigung an Wert verlieren wird. Ich be-
antrage, dass die FMO-GmbH mir den Wertverlust ausgleicht.

O Mehr Flugbewegungen bedeutet mehr An- und Abreiseverkehr. Ich bin gegen die dadurch entstehende zusätzliche Luftverschmutzung und Lärmbelastung.

O Die Betonierung der vorgesehenen Vorfeld-Erweiterungsfläche führt zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft (Rote-Liste-Arten betroffen). Möglicherweise wird zusätzlich das Naturschutzgebiet Ladberger Mühlenbach (nach Europarecht geschütztes FFH-Gebiet) durch Einwirkung von außen betroffen.

O Der zusätzliche Flugverkehr erhöht den Ausstoß von C02 sowie gesundheits- und klimaschädlichen Stoffen.

O Die Planfeststellungsunterlagen sind aus sich heraus nicht verständlich und nachvollziehbar. Es wird an verschiedenen Stellen auf die Planfeststellungsunterlagen zum Verfahren "Verlängerung der Startbahn auf 3.600 mÓ verwiesen, ohne dass diese Unterlagen beigefügt worden sind. Ich verlange eine Auslegung sämtlicher relevanter Unterlagen.

O Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) und die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) weisen erhebliche Defizite in der Bestandsaufnahme auf.

O In den Unterlagen in diesem und dem Planfeststellungsverfahren zur Startbahnverlängerung wird an verschieden Stellen von unterschiedlichen Prognosezeiträumen ausgegangen (z.B. einmal 2010, dann 2015 und an anderen Stellen ein noch darüber hinausgehender Zeitraum).

O Der zu erwartende Lärm ist falsch ermittelt und bewertet worden. Die Gesundheitsgefahren sind größer.

O Ich fordere, dass die FMO-GmbH wegen der Fehler in ihren Gutachten überarbeitete Unterlagen vorlegen muss, und dass diese erneut ausgelegt werden müssen.

O Ich beantrage die Durchführung eines förmlichen Erörterungstermins.

Datum:
Unterschrift (wichtig!)