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FMO-Ausbau zum Interkontinentalflughafen
- BI liess eigenes Gutachten von Rechtsanwalt Karsten Sommer erstellen

Rechtshilfefond zur Unterstützung von Klägern

Bankverbindung

Spendenaufruf!!!

Bi bittet um Spenden für das Klageverfahren gegen den Ausbau des FMO

Seit Einrichtung unseres Rechtshilfefonds am 17.11.2000 sind bei uns 40.000 Euro eingegangen.

Das reichte zur Unterstützung von 3 Klägern gegen den geplanten Ausbau des FMO.

Jedoch fielen in der Zwischenzeit zahlreiche Kosten für weitere Gutachten, Anwaltsgebühren usw. an. Unser Guthaben ist geschrumpft und ein Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.


Der neue Spendenaufruf


FMO-BI macht ernst: Klage gegen den Ausbau

Rechtshilfefond zur Unterstützung von Klägern

RA K. Sommer aus Berlin ist ein anerkannter Experte auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts. Er arbeitet u.a. mit dem BUND zusammen und vertritt z.B. Bürger wegen der Ausbaumaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn beim Oberverwaltungsgericht Münster. Er ist auch Mitautor des Buches "Fluglärm 2000", herausgegeben von der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm.

Das Rechtsgutachten wurde am Mittwoch, den 15.11.2000 in der überfüllten Gastwirtschaft "Zum Goldenen Stern" vorgestellt.

Auf 86 Seiten werden eigehend die Rechtsschutzmöglichkeiten dargestellt, die die betroffenen privaten Einwender, die Gemeinden und die Naturschutzverbände gegen die verschiedenen Ausbaumaßnahmen am FMO haben. Es geht im einzelnen um den Terminalneubau, die geplante Vorfelderweiterung und vor allem um die Startbahnverlängerung auf 3.600 m.

Fazit: Es gibt zwei Bereiche, die eine Klage gegen das Planfestsstellungsverfahren und seine Auswirkungen ermöglichen, Lärmbelästigung und Naturschutz. Gute Aussichten gibt es bei der Grenze der Zumutbarkeit im Lärmschutz, die von verschiedenen Gutachtern unterschiedlich hoch angesiedelt wird. Ebenfalls positiv schätzt der Berliner Jurist den Aspekt Naturschutz ein, weil die Europäische Bedeutung des Eltingmühlenbaches von den Planern völlig ungenügend berücksichtigt worden sei.

Wir meinen, dass nicht zu unterschätzende Aussichten bestehen, sich auch rechtlich gegen die FMO-Ausbaupläne zu wehren.

Wir haben an diesem Abend die Spendensammelaktion gestartet, und zwar als Rechtshilfefond der BI gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven.

Die Aktion wird über mehrere Wochen gehen. Wir sind aufgrund der seit dem 01.01.2000 geltenden Änderung des Spendenrechts berechtigt, als anerkannter gemeinnütziger Verein hinsichtlich der eingehenden Spenden Spendenbestätigungen zu erteilen.

Wir beabsichtigen, mit den eingehenden Spenden Kläger finanziell zu unterstützen, die mit gerichtlichen Schritten in Abstimmung mit der BI die Ziele der BI betreffend die Ausbaumaßnahmen am FMO vor Gericht durchzusetzen versuchen.

Wir hoffen, dass auch Sie bereit sind, entweder uns durch Überweisung von Geldbeträgen zu unterstützen, oder &endash; soweit wir Sie als Kommune oder Naturschutzverband einladen &endash; ggfls. eine eigene Klage zu erheben, sobald der zu erwartende Planfeststellungsbeschluß betreffend die Start- und Landebahnverlängerung auf 3.600 m vorliegen wird.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften nach Ergehen des Planfeststellungsbeschluß nur noch wenig Zeit bleibt. Innerhalb von wenigen Wochen muß die Klage nicht nur beim zuständigen Oberverwaltungsgericht Münster erhoben sondern auch bereits begründet werden.

Für eine derartige Klage dürfte das jetzt vorliegende Rechtsgutachten von Herrn RA Karsten Sommer eine sehr gute Grundlage sein.

Achtung: Keine Haustürsammlungen!


Spenden können auch direkt gemacht werden an:

Empfänger:

Bi gegen den Ausbau des FMO

IBAN: DE60 400 6123 800 4163 9900

Volksbank Greven

Hinweis

Tragen Sie zusätzlich in den Zahlschein ein:

1. Zeile: Spende für Rechtshilfefond

2. Zeile: Ihre vollständige Anschrift, bei dem Ort
genügt die Postleitzahl

Spendenquittungen werden automatisch zugestellt, bis 100 Euro gilt der Einzahlungsbeleg


Wir sind nach dem letzten uns zugestellten Steuerbescheid des Finanzamtes Ibbenbüren vom 10.5.2000 StNr. 327/5853/0256 wegen Förderung des Umweltschutzes als gemeinnützigen Zwecken dienend anerakannt und nach § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.

Wir bestätigen, dass wir den uns zugewendeten Betrag nur zu dem folgenden satzungsgemäßen Zweck verwenden werden: Förderung des Umweltschutzes.
Dazu gehört nach einer von uns eingeholten verbindlichen Auskunft des Finanzamtes Ibbenbüren vom 7.7.2000 StNr. 327/5853/0256 auch die Bildung eines Rechtshilfefonds zur finanziellen Absicherung und Unterstützung von Klägern, die mit gerichtlichen Schritten in Abstimmung mit der Bürgerinitiative (BI) die Ziele der BI betreffend die Ausbaumaßnahmen am FMO vor Gericht durchzusetzen versuchen.

Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück e.V.,
Rilkeweg 5, 48268 Greven


Fragen an: