BI gegen den Ausbau des FMO e.V.  Rilkeweg 5  48268 Greven                                      Datum:                         06.02.2014

                                                                                    Vorsitzender:            Ludger SchulzeTemming

Frau

Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen

Hannelore Kraft


Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Sehr geehrte Frau Kraft!

Wir, das sind Ludger Schulze Temming und Alfred Schäckelhoff, wenden uns als vom Fluglärm des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) betroffene Bürger und gleichzeitig im Namen der von uns vertretenen Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, an Sie.

Wir bitten Sie eindringlich im Interesse der Gesundheit der vom Nachtflug am FMO betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Greven, in Ladbergen und in weiteren vom Fluglärm des FMO betroffenen Orten dafür zu sorgen, dass das Landesverkehrsministerium möglichst bald ein generelles Nachtflugverbot am FMO von 22 bis 6 Uhr einführt.

Hierzu weisen wir zunächst insbesondere auf den Inhalt des letzten Koalitionsvertrages 2012 hin, der insoweit auf den Koalitionsvertrag 2010 Bezug nimmt. Dort steht zum Thema „Luftverkehr: Zukunft gestalten und Interessensausgleich herstellen“ u.a. folgendes:

            „Jenseits der Regelungen für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Dortmund werden wir bezogen auf alle anderen Flughäfen eine Kernruhezeit von 23.00 Uhr und 6.00 Uhr für alle Starts und Landungen anstreben.“

Leider sind von Ihrer Landesregierung bisher keine erkennbaren Schritte in diese Richtung  erfolgt. Bisher gilt weiterhin für die FMO-GmbH die zeitlich nicht befristete Betriebsregelung, wonach nachts nur diejenigen Flugzeuge fliegen dürfen, die auf einer sog. Bonusliste des Bundesverkehrsministers stehen. Da die modernen Düsenjets diese Anforderungen heute alle erfüllen, bedeutet dies am FMO konkret, dass die Düsenjets die ganze Nacht ohne Einschränkung starten und landen können. Trotz der am FMO in den letzten Jahren stark zurück gegangenen Fluggastzahlen starteten und landeten in den  verkehrsreichsten 6 Monaten (Mai bis Oktober) des Jahres 2013 durchschnittlich in jeder Nacht ca. 10 Flugzeuge.

Offenbar meint das Landesverkehrsministerium, dass es jetzt noch nicht eine andere Nachtflugregelung am FMO einführen könne. Es geht – soweit bisher ersichtlich – davon aus, dass die Einführung eines Nachtflugverbotes am FMO von 23 bis 6 Uhr erst dann erfolgen kann, wenn die Nachtflugregelung im Rahmen eines neuen (rechtmäßigen) Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich einer von der FMO-GmbH nunmehr auf 3.000 m Länge geplanten Startbahnverlängerung am FMO geändert wird.

Wir halten dieses für falsch, denn mit einem neuen (rechtmäßigen) Planfeststellungsbeschluss für eine Interkont-Startbahn von 3.000m am FMO ist in absehbarer Zukunft nicht zu rechnen. Deshalb halten wir es nicht für gerechtfertigt, dass das Landesverkehrsministerium noch länger mit der Regelung des erforderlichen Nachtflugverbotes wartet.

Es ist zwar zutreffend, dass das OVG Münster in dem Urteil vom 13.07.2006, das von drei vom Fluglärm betroffenen Bürgern in Greven erreicht worden ist, entschieden hat, dass das Landesverkehrsministerium rechtlich verpflichtet ist, nach Bestandskraft des aus Dezember 2004 stammenden Planfeststellungsbeschlusses erneut über die Zumutbarkeit des Nachtflugverkehrs am FMO bei einer Startbahnlänge von 3.600 m zu entscheiden. Zu dieser Entscheidung hinsichtlich einer Nachtflugregelung ist es aber wegen Nichteintritts der genannten Bedingung noch nicht gekommen, wohl deshalb nicht, weil der Planfeststellungsbeschluss aus Dezember 2004 hinsichtlich der genehmigten Startbahnverlängerung von 2.170 m auf 3.600 m bisher nicht bestandskräftig geworden ist. Dies hat der NABU-Landesverband NRW in einem Klageverfahren verhindert, das mit dem rechtskräftigen Urteil des OVG Münster vom 31.05.2011 (Aktenzeichen 20 D 80/05.AK, nachzulesen unter www.nrwe.de) abgeschlossen worden ist.

Das OVG Münster hat den Planfeststellungsbeschluss aus Dez. 2004 im Urteil vom 31.05.2011für rechtswidrig erklärt. Für einen Interkontverkehr am FMO bestehe nicht der erforderliche Bedarf. Es hat es als nicht gerechtfertigt angesehen, dass das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach durch die geplante Startbahnverlängerung erheblich beeinträchtigt wird. Dafür würden die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses fehlen.

In der Begründung des Urteils hat sich das OVG Münster im Einzelnen kritisch mit den Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen des Instituts für Verkehrswissenschaften Münster (IVM) auseinander gesetzt, die von der zum Klageverfahren beigeladenen FMO-GmbH im Planfeststellungs- und im Klageverfahren vorgelegt worden sind. Das Gericht ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass auch „in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden kann.“

Das Gericht bezieht sich insoweit an mehreren Stellen auf die vom klagenden Landesverband NRW des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) vorgelegte gutachterliche Stellungnahme des renommierten Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln von März 2011. Die sehr intensive Stellungnahme des DLR, in der die für eine Startbahnverlängerung in den Gutachten des IVM genannten Gründe im Einzelnen widerlegt werden, ist auf der Homepage des NABU-Landesverbandes NRW nachzulesen. Die Stellungnahme des DLR schließt mit der Feststellung: „Insgesamt gesehen bewerten wir es angesichts der dargestellten Aspekte im Gegensatz zu den Gutachten des IVM sowohl aus Sicht des Jahres 2004 als auch aus jetziger Sicht als sehr unwahrscheinlich, dass im Ausbaufall auf absehbare Zeit ein regelmäßiger Langstreckenflugverkehr am Flughafen Münster/Osnabrück etabliert werden kann.“

Das OVG hat aber in diesem Urteil dem beklagten Landesverkehrsministerium auch die Möglichkeit eingeräumt, diesen rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss aus Dezember 2004 nachzubessern, indem es die im Klageverfahren aufgestellten Behauptungen des Landesverkehrsministeriums und der zum Klageverfahren beigeladenen FMO-GmbH beweisen würde, dass entgegen der klaren gutachterlichen Stellungnahme des von dem klagenden NABU NRW beauftragten Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) doch am FMO ein Bedarf für eine Interkontbahn auf 3.600 m besteht.

Es wissen aber sowohl die FMO-GmbH als auch das Landesverkehrsministerium, dass ein solcher Bedarf für eine Interkontbahn von 3.600 m bzw. von einer jetzt beabsichtigten Länge von 3.000 m bei realistischer Betrachtung nicht gegeben ist, weil aufgrund der dagegen sprechenden Faktenlage kein Gutachter in der Lage ist, einen derartigen Bedarf für einen regelmäßigen Langstreckenverkehr am FMO zu prognostizieren. Deshalb ist die FMO-GmbH nach Ergehen des o.a. OVG-Urteils vom 31.05.2011 auf den NABU-Landesverband NRW zugegangen und hat mit diesem eine Vereinbarung getroffen, dass dieser sich damit einverstanden erklärt, dass die FMO-GmbH zumindest die Startbahn auf 3000 m verlängern kann, und zwar dann, wenn durch eine von der FMO-GmbH geplante Verlegung (Verlängerung) des Eltingmühlenbachs (dieser befindet sich ca. 400 m hinter dem jetzigen Startbahnende und ist FFH-Gebiet) das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach nicht beeinträchtigt wird.

Dass die Durchführung dieses Planes in rechtlich vertretbarer Weise machbar ist, ist aber äußerst zweifelhaft. Die FMO-GmbH hat zunächst behauptet, dass sie durch verschiedene Untersuchungen den Beweis erbringen will, dass man den Eltingmühlenbach in naturverträglicher Weise um das Ende der dann auf 3.000 m verlängerten Startbahn verlegen kann. Im Anschluss daran wolle sie beim Landesverkehrsministerium einen Planfeststellungsänderungs-Beschluss beantragen. In den letzten beiden Jahren ist allerdings von der FMO-GmbH zu den bei den Untersuchungen gewonnenen Ergebnissen nichts gegenüber der Öffentlichkeit gesagt worden. Es ist nicht einmal eine Ankündigung erfolgt, ob und wann mit solchen Ergebnissen gerechnet werden kann, mit denen die FMO-GmbH bzw. das Landesverkehrsministerium ein weiteres Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren gegebenenfalls erfolgreich beenden könnte.

Unsere BI geht davon aus, dass die FMO-GmbH die Ausbaupläne auf 3.000 m seit einiger Zeit  nicht mehr ernsthaft weiter verfolgt. Denn auch eine 3.000 m lange Startbahn bedeutet, dass man damit Interkontverkehr (z.B. in die USA) abwickeln kann und will. Dafür besteht aber kein Bedarf (s. oben). Ein derartiger Passagier-Verkehr rechnet sich demnach am FMO nicht.

Diese Ausbaupläne wären  jetzt außerdem ohnehin nicht mehr in den Räten der an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften (im Wesentlichen Stadt Münster, Kreis Steinfurt, Stadt und Landkreis Osnabrück und Stadt Greven) durchsetzbar. Dafür geht es der FMO-GmbH und auch den an ihr beteiligten Gebietskörperschaften wirtschaftlich zu schlecht.

Für die Zeit bis 2011 hat die FMO-GmbH einen Verlustvortrag von ca. 14 Mio. EUR,  für das Jahr 2012 hat sie einen Fehlbetrag in Höhe von ca. 5 Mio. EUR  und für das Jahr 2013 einen solchen in Höhe von 10 Mio. EUR erwirtschaftet. In den nächsten Jahren dürfte das Ergebnis nicht besser aussehen. Die o.a. Gebietskörperschaften müssen froh sein, wenn sie den FMO überhaupt in der jetzigen Form am Leben erhalten können. Die Passagierzahlen hinsichtlich des bei der vorhandenen Startbahnlänge von 2.170 m bereits jetzt möglichen Kurz- und Mittelstreckenverkehrs am FMO (bis einschließlich kanarische Inseln) sind nämlich in den letzten 10 Jahren drastisch von 1,7 Mio. Passagieren (im Jahr 2000) auf ca. 850.000 (im Jahr 2013) zurückgegangen. In den von der FMO-GmbH in dem Planfeststellungsverfahren vorgelegten Gutachten aus dem Jahr 1995 ist demgegenüber eine Passagieranzahl für das

Jahr 2010 im Kurz- und Mittelstreckenverkehr in Höhe von ca. 3,5 Mio. prognostiziert worden (für den Interkontverkehr bei einer Startbahnlänge von 3.600 m sind übrigens 800.000 Passagiere prognostiziert worden). Hieran ist deutlich zu erkennen, dass bei der FMO-GmbH Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander klaffen. Dies gilt auch für die jetzt angeblich immer noch geplante Startbahnverlängerung auf 3.000 m.


Im Übrigen haben die meisten der o.a. an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften die Geldbeträge, die sie für die früher einmal vorgesehene Startbahnverlängerung zurückgelegt hatten, inzwischen in die FMO-GmbH zur allgemeinen Kapitalverstärkung eingezahlt, um die o.a. Verluste auszugleichen und die bestehende Schuldenlast bei der FMO-GmbH von ca. 100 Mio. EUR zu verringern. Da laut FMO-GmbH für eine Startbahnverlängerung auf 3.000 m ca. 60 Mio. EUR benötigt werden (in Wirklichkeit dürfte hierfür inzwischen ein weit höherer Betrag erforderlich sein) müssten in den Räten jeweils entsprechende Finanzierungsbeschlüsse gefasst werden. Angesichts der ohnehin prekären wirtschaftlichen Lage der FMO-GmbH sowie teilweise auch der o.a. Gebietskörperschaften und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit der Abwicklung von Interkontverkehr am FMO ohnehin nicht gerechnet werden kann, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Gebietskörperschaften sich auf weitere "finanzielle Abenteuer" am FMO einlassen werden.

Ausgehend von diesen Umständen wollen wir als die vom Nachtfluglärm des FMO Betroffenen  uns nicht länger damit zufrieden geben, dass ein Nachtflugverbot dann eventuell vom Landesverkehrsministerium eingeführt werden soll, wenn die jetzige (auf unabsehbare Zeit bestehende) Betriebsgenehmigung im Rahmen eines neuen Planfeststellungsbeschlusses für eine Startbahnverlängerung auf  3.000 m ohnehin geändert werden müsste. Wenn die Landesregierung das Ende eines theoretisch möglichen Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren abwarten würde, hätte es die FMO-GmbH, auch ohne ernsthaftes Vorantreiben ihrer Startbahn-Verlängerungspläne in der Hand, durch ein bloßes „offizielles“ Aufrechterhalten ihrer Ausbaupläne für eine Startbahnverlängerung die zugunsten der vom Fluglärm Betroffenen erforderliche Nachtflugregelung bis zum „St. Nimmerleinstag“ zu verhindern.

Zu einem derartigen Planfeststellungsbeschluss wird es bei realistischer Betrachtungsweise nicht mehr kommen. Die obigen Überlegungen führen zum Ergebnis, dass die angeblichen Pläne der FMO-GmbH auf eine Startbahnverlängerung auf 3.000 m und damit die Pläne hinsichtlich einer Nachbesserung des rechtwidrigen Planfeststellungsbeschlusses aus Dezember 2004 tatsächlich nicht mehr durchführbar sein dürften und deshalb wohl auch von der FMO-GmbH inzwischen nicht mehr ernsthaft verfolgt werden.

Sehr geehrte Frau Kraft, wir und die von uns vertretenen vom Fluglärm des FMO betroffenen Bürgerinnen und Bürger machen uns große Sorgen um unsere Gesundheit. Diese Sorgen beziehen sich vor allem auf den Nachtfluglärm am FMO.

Im Jahr 1999 haben wegen dieser Sorge ca. 7.200 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Greven im Rahmen eines von unserer BI initiierten Bürgerbegehrens die Forderung gegenüber dem Landesverkehrsministerium auf Einführung eines generellen Nachtflugverbotes am FMO von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr unterschrieben. Dies können wir gegebenenfalls durch Vorlage einer hierüber erstellten notariellen Urkunde belegen, die wir Ihnen gerne zusenden, wenn Sie dies wünschen.

Dieses breite Votum in der Grevener Bevölkerung hat dazu geführt, dass in der Ratssitzung am 1.09.1999 der Grevener Rat seinen zuvor die o.a. Forderung ablehnenden Ratsbeschluss aufgehoben und sodann mit nur einer Gegenstimme im Sinne des Bürgerbegehrens einen neuen Ratsbeschluss gefasst hat. Zu diesem Ratsbeschluss, der dem Landesverkehrsministerium damals vom Grevener Bürgermeister mit der Bitte um Einführung eines entsprechenden Nachtflugverbotes zugesandt worden ist, stehen die Parteien im Grevener Stadtrat auch heute noch.

In der auf der Ostseite des Flughafens gelegenen kleineren Gemeinde Ladbergen (ca. 6.000 Einwohner) haben damals in einer weiteren Unterschriftenaktion ca. 3.500 Bürgerinnen und Bürger die o.a. Forderung unterstützt.

Es ist unbestritten, dass Lärm den Schlaf stören und bei entsprechend starker und langer Einwirkung Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Bluthochdruck) verursachen oder verstärken kann. Das gilt auch für Fluglärm.  Dieses ist auch auf der Homepage des NRW-Umweltministeriums nachzulesen (www.umwelt.nrw.de).

Wie wichtig für die Gesundheit der Betroffenen die Durchsetzung eines Nachtflugverbotes ist, zeigt sich auch daran, dass das Bundes-Ärzteparlament beim 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg vom 22.-25.05.2012 in einem Beschluss den Bund und die Länder aufgefordert hat, die Bevölkerung in Deutschland nachhaltig und umfassend vor den Folgen des Flughafenverkehrs durch Lärmemissionen und Flugzeugabgase zu schützen.

Auch das Umweltbundesamt und die Deutsche Herzstiftung setzen sich für ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ein. Der Präsident der deutschen Herzstiftung, Professor Thomas Meinertz, hält Nachtflugverbote für unverzichtbar. Dauernd hohe Belastungen durch Fluglärm machen krank. Schon tagsüber sei der Fluglärm vielerorts nicht zumutbar. Noch verheerender wirke er nachts, weil dann die Erholungsphase fehle, die für Körper und Seele unbedingt notwendig sei.

Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth hat im Jahr 2012 im Hinblick auf die Auswirkungen des neuen Flughafens Berlin/Brandenburg darauf hingewiesen, dass laut Untersuchungen seiner Behörde klar sei, dass insbesondere nächtlicher Lärm die Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Umfeld von Flughäfen deutlich spürbar ansteigen lassen.

Sehr geehrte Frau Kraft, wir bitten Sie nochmals eindringlich, im Interesse der Gesundheit der vom Nachtflug am FMO betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Greven, in Ladbergen und in weiteren vom Fluglärm des FMO betroffenen Orten (wie z.B. auch Teile von Münster) dafür zu sorgen, dass das Landesverkehrsministerium möglichst bald ein generelles Nachtflugverbot am FMO von 22 bis 6 Uhr einführt.

Für eine baldige Antwort wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen